Anzeige
Aktuell ist ein Zutritt zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung Bexbach für Besucher nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich.
Das bedeutet, Einlass erhält nur, wer einen Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen kann. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Zulässig ist auch die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert und ein Test unter Aufsicht wird nicht angeboten.
In den Eingangsbereichen der städtischen Dienststellen wird dies anhand mitzuführender Ausweisdokumente kontrolliert.
Nach wie vor gilt im Rathaus und den städtischen Verwaltungsgebäuden die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ziel der Regelung ist es, Bürgern sowie Beschäftigte bestmöglich zu schützen.
Anzeige