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Belastungen minimieren – für eine intakte Umwelt 

In einem funktionsfähigen Staat müssen Entscheidungen aber immer auch abgewogen werden und rechtsstaatlichen Prinzipien folgen. Sie müssen dem Gemeinwohl dienen und unzumutbare Belastungen minimieren. Ein gutes Beispiel dafür ist das Spannungsfeld zwischen Klima- und Naturschutz. Mit dem Waldgesetz, das wir im vergangenen Jahr verabschiedet haben, ist uns in diesem Bereich ein guter Interessenausgleich gelungen. Dass uns die Energiewende im Saarland wichtig ist, müssen wir nicht unter Beweis stellen. Das Saarland liefert heute auch dank unserer Landesförderung gemessen an der Landesfläche den meisten Solarstrom von allen Flächenländern. Wir gelten sozusagen als das Solarland Nummer 1 in Deutschland. In Kombination mit dem Ausbau der Windenergie haben wir einen ansehnlichen Bei-rag zur Energiewende geleistet. Der Klimawandel betrifft alle, und vor diesem Hintergrund muss ihm auch solidarisch begegnet werden.

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Zugleich darf der Wald aber seine Funktion als Naherholungsstätte nicht einbüßen. Aus diesem Grund haben wir im vergangenen Jahr unser Waldgesetz beschlossen, das den Bau von Windkraftanlagen im Staatswald erheblich einschränkt. Ich weiß, das geht den einen nicht weit genug und den anderen wiederum zu weit. In diesem Falle ist es dann hilfreich, wenn uns ein neutraler Experte wie der Verfassungsrechtler Wolfgang Kahl aus Heidelberg bescheinigt: Das saarländische Gesetz ist wirtschaftsfreundlicher als in anderen Bundesländern, aber ausgewogen und differenziert. Ich sehe das durchaus als ein Kompliment an und sehe unseren Kurs darin bestärkt.

Keine Kompromisse und vor allem auch keine Experimente werden wir eingehen, wenn es ums Grubenwasser geht. Wir werden alle Einwände gegen eine mögliche Flutung sorgfältig prüfen. Und ich sage ganz klar und unmissverständlich: Wenn dabei herauskommt, dass eine Gefahr für Leib und Leben, eine Gefahr für die Umwelt und für die Qualität des Trinkwassers oder eine Schädigung von Häusern und sonstigen Gebäuden nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann, wird die beantragte Flutung nicht genehmigt werden. Dabei werden wir voll und ganz auf Nummer sicher gehen. Das heißt: Wenn nach der Prüfung der Stellungnahmen weitere Gutachten nötig sind, dann werden wir diese in Auftrag geben.

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Allerdings muss ich auch betonen: Wir leben in einem Rechtsstaat. Und die RAG hat das Recht, dass wir ihren Antrag nach Recht und Gesetz prüfen. Aber wir lassen uns nicht unter Zeitdruck setzen und nehmen uns die Zeit und falls erforderlich die Expertise, die wir dafür brauchen. Denn für uns gilt: Wir nehmen die Befürchtungen der Menschen ernst, und deshalb geht hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Weiter auf Seite 10: Justiz und Polizei den Rücken stärken 

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