Bild: Bundespolizei

Seit dem 2. November 2020 intensiviert die Bundespolizei den Einsatz zur Pandemiebekämpfung weiter. Allein am Montag, 2. November 2020, waren rund 6.000 Einsatzkräfte in Bahnhöfen, Zügen, auf Flughäfen und an den Landgrenzen unterwegs, um einen zusätzlichen Beitrag für die Bundesländer bei der Pandemiebekämpfung zu leisten.

Am 2. November 2020 hat die Bundespolizei bei den Kontrollmaßnahmen an den Binnengrenzen, an den Flughäfen und im Bahnbereich 2.989 Personen festgestellt, die gegen die Maskenpflicht und damit gegen die Eindämmungsverordnungen der Länder verstoßen haben. Nach Ermahnungen setzten diese Personen die Reise fort. In 26 Fällen informierten die Einsatzkräfte die Gesundheitsämter, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Die Maßnahmen der Bundespolizei zur Unterstützung der Länder bei der Pandemiebekämpfung werden fortgesetzt. Zwar sind Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz Aufgaben der Gesundheitsämter, in Amtshilfe der Ordnungsämter und in Vollzugshilfe der Polizeien der Länder. Gleichwohl leistet die Bundespolizei im Rahmen der eigenen Aufgaben an den Grenzen, in Flughäfen und im Bahnbereich hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung, gerade zu einem Zeitpunkt, der von deutlich steigenden Infektionszahlen geprägt ist. Dabei gilt es, die Länder stark zu unterstützen.

Bundespolizisten befragen verstärkt Reisende an den Grenzen und Flughäfen und weisen auf die entsprechenden Quarantänevorschriften der Länder hin. Die Einsatzkräfte verteilen Informations-Flyer an die Reisenden, insbesondere aus Risikogebieten, und unterstützen die örtlichen Gesundheits- und Ordnungsämter bei der stichprobenhaften Überprüfung der Aussteigerkarten. Auch auf den Bahnhöfen und in Zügen hat die Bundespolizei die Präsenz deutlich erhöht – im Fokus steht der morgendliche und abendliche Berufsverkehr auf der Schiene. Dort überwacht die Bundespolizei die Einhaltung der Tragepflicht eines Mund-Nase-Schutzes.

In Zweifelsfällen informieren die Kräfte die Gesundheitsämter, um von dort Bußgeldverfahren zu initiieren. Dass diese Maßnahmen erforderlich sind, zeigt beispielhaft ein Sachverhalt aus Baden-Württemberg: Gegen Mittag des 2. November 2020 forderte ein Zugbegleiter die Bundespolizei in Offenburg zur Unterstützung an, da sich ein 51-jähriger Deutscher vehement geweigert hatte, im Zug einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Trotz mehrfacher Aufforderung der hinzugezogenen Beamten, der Tragepflicht nachzukommen, blieb der dem Reichsbürgerspektrum zuzuordnende Reisende stur. Das Zugbegleitpersonal schloss den Mann von der Weiterfahrt aus. Auf dem Bahnsteig schrie der Reisende lautstark herum, um eine Solidarisierung von Passanten zu erreichen. Dann versuchte der Mann, die eingesetzten Kräfte zu schlagen und nach ihnen zu treten. Erst mit dem Einsatz von Pfefferspray konnte die Attacke unterbunden, die Person gefesselt und mit Unterstützung von weiteren Polizeibeamten zur Wache verbracht werden. Eine Strafanzeige wegen Angriffs auf Polizeibeamte und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz wurden aufgenommen. Nach Abschluss der Maßnahmen hat die Bundespolizei den mehrfach und einschlägig vorbestraften 51-Jährigen auf freien Fuß gesetzt.

Ein weiterer Sachverhalt: Einsatzkräfte der Bundespolizei sprachen am Hauptbahnhof Dortmund eine Person an, die sich ohne Mund-Nase-Schutz im Bahnhof aufhielt. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte sich der 21-jährige Nigerianer konsequent, einen Mund-Nase-Schutz anzulegen. Bei der Personalienfeststellung, um ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Landeseindämmungsverordnung NW zu initiieren, stellte sich heraus, dass der in Italien gemeldete Mann keinen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzt. Bei der Mitnahme zur Dienststelle leistete der Mann passiven Widerstand. Das Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Tragepflicht eines Mund-Nase-Schutzes haben die Bundespolizisten um Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubten Aufenthaltes erweitert. Die zuständige Ausländerbehörde wurde über den Sachverhalt informiert, um die aufenthaltsrechtlichen Schritte einzuleiten.

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