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Bundeseinheitliche Standards sollen Genehmigungsverfahren für neue Windräder vereinfachen und hohe Artenschutzanforderungen gewährleisten. Dafür haben Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesumweltministerin Lemke Eckpunkte vorgelegt.

Die Bundesregierung hat am Montag vergangener Woche ein Eckpunktepapier für das standardisierte Genehmigungsverfahren von Windrädern vorgestellt. Ein naturverträglich gestalteter und beschleunigter Windkraftausbau an Land ist Ziel der Eckpunkte. „In Deutschland gelten zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windausbau. Jetzt ist der Weg frei für mehr Windenergie-Flächen an Land“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Auf diese Einigung haben viele zu lange warten müssen: Windmühlenbauer, Energieunternehmen, Länder und Kommunen. Und sie ist gerade heute so wichtig, wo wir uns zügiger denn je aus der Klammer von Öl- und Gas-Importen befreien müssen und uns der aktuelle Weltklimabericht die Dringlichkeit beim Klimaschutz wieder deutlich vor Augen führt“, so Habeck.

Auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke unterstrich: „Mit unserer Vereinbarung wird der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards ermöglicht. Wir gehen damit bei der Bekämpfung der doppelten ökologischen Krise, der Klimakrise und dem Artenaussterben, entschlossen voran. Wir ermöglichen effiziente und rechtssichere Planungsverfahren und richten ein Artenhilfsprogramm zur Stärkung des Naturschutzes ein. Als nächsten Schritt werden wir jetzt zügig den im Koalitionsvertrag vereinbarten Pakt mit den Ländern umsetzen, um die Behörden vor Ort besser mit Personal und technischer Infrastruktur auszustatten.”

Hohe Schutzstandards und einfachere Genehmigungen

In Zukunft wird es eine präzise und einheitliche Liste von Vogelarten geben, die von Windrädern betroffen sind, und Vermeidungsmaßnahmen sowie Prüf- und Schutzabstände festlegt. Diese Listen respektieren die EU-Naturschutzrichtlinien und bewahren so einen hohen Artenschutzstandard. Erstmals sollen diese Standards im Bundesnaturschutzgesetz bundeseinheitlich geregelt werden.

Das erleichtert die Prüfung vor Ort durch klare und verbindliche Kriterien für die sogenannte Signifikanzprüfung. Diese Prüfung ist notwendig für die Genehmigung von Windrädern. Sie bewertet, ob ein geplantes Windrad das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten erhöht. Auch die artenschutzrechtlichen Ausnahmen werden genauer geregelt. Die entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesumweltministerin noch im Frühjahr auf den Weg geben.

Windkraftbetreiber unterstützen Artenhilfsprogramm

Zudem stärkt ein neues Artenhilfsprogramm den Populationsschutz von Tierarten. In dieses Programm zahlen Windkraftbetreiber ein, wenn sie Ausnahmeregelungen nutzen. Gleichzeitig soll Repowering deutlich vereinfacht werden – also der Ersatz älterer Windräder durch neue, leistungsstärkere. Die Vorbelastung der Standorte soll zukünftig berücksichtigt werden und deshalb sollen alternative Standorte überwiegend nicht mehr geprüft werden müssen. Bis das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel erreicht ist, zwei Prozent der Fläche für Windenergie zu nutzen, werden Genehmigung und Zulässigkeit von Windrädern deutlich erleichtert.

Wozu brauchen wir Windräder?
Die Bundesregierung plant, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Bis 2035 soll sich sogar der gesamte Verbrauch aus Erneuerbaren speisen. Das ist notwendig, um unabhängiger von Gas-, Öl- und Kohlelieferungen aus anderen Ländern zu werden und die Klimaziele zu gewährleisten. Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral sein. Windenergie erzeugt in Deutschland die meiste erneuerbare Energie.

Wie erreichen wir das Zwei-Prozent-Ziel?
Um zwei Prozent der Flächen mit Windkraft zu bestücken, werden noch weitere Maßnahmen ergriffen, die eine Nutzung von Fläche erleichtern – etwa Abstandsregelungen zu Wetterradaren verändern oder die Abwägungen bei militärischen Belangen oder dem Denkmalschutz neu gewichten. Ein „Pakt mit den Ländern“ soll Behörden und Gerichte vor Ort personell und technisch besser ausstatten.

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