Um Leerstände in den Kommunen zu beseitigen und die Ortskerne dadurch attraktiver zu gestalten, fördert das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport kommunale Abrissmaßnahmen. Das neue daran: Ab sofort werden auch Projekte unterstützt, die nicht in einem Städtebaufördergebiet liegen.
Derzeit erhalten die Kommunen schon im Rahmen der Städtebauförderung Mittel für den Ankauf, den Abriss oder die Modernisierung von Gebäuden in Städtebaufördergebieten. Dabei werden 2/3 der förderfähigen Kosten übernommen. Vorhaben, die speziell auf den Ankauf und Abriss von Gebäuden durch die Kommunen abzielen, können dabei im Rahmen einer Kofinanzierung über ergänzende Bedarfszuweisungen auf 90 Prozent (maximal jeweils 40.000 Euro) aufgestockt werden.
Bauminister Klaus Bouillon erklärt: „Um die Attraktivität der Ortskerne zu steigern, ist es notwendig, vorhandene Leerstände aufzulösen. Mit der bereits bestehenden Unterstützung im Rahmen der Städtebauförderung haben wir einen guten Ansatzpunkt, der durch das neue Programm sinnvoll ergänzt wird.“ Mit dem neuen von der Städtebauförderung unabhängigen Abrissprogramm können nun auch Bedarfszuweisungen für Ankauf und Abriss von Gebäuden im Orts- bzw. Stadtkern mit jeweils 50 Prozent (maximal jeweils bis 40.000 Euro, somit insgesamt maximal 80.000 Euro) gefördert werden.
Der Ankauf wird jedoch nur dann unterstützt, wenn er für den Abriss erforderlich ist. Der Abriss von leerstehenden Gebäuden, die sich bereits im kommunalen Eigentum befinden, wird entsprechend gefördert. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren richtet sich formal nach den üblichen Vorgaben im Rahmen der Gewährung von Bedarfszuweisungen.