Symbolbild
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Während der allgemeinen Streifentätigkeit in der Nacht des 22.05.20 auf den 23.05.20 konnten Polizeibeamten der PI Nordsaarland mehrere Straftaten im Verkehrsbereich feststellen und ahnden. 

Bei einer Fahrzeugkontrolle im Gewerbegebiet in Weiskirchen am 22.05.20 gegen 23:30 Uhr, konnte bei dem 30 jährigen Fahrzeugführer deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Bei der Atemalkoholkontrolle wurde ein Wert von 1,14 Promille festgestellt. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und der Führerschein wurde sichergestellt. 

Noch während der laufenden Kontrolle des Autofahrers im Gewerbegebiet in Weiskirchen, näherte sich der Kontrollörtlichkeit ein Roller, der den Beamten auffiel, da er deutlich in Schlangenlinien geführt wurde. Die 54 jährige Rollerfahrerin wurde ebenfalls gestoppt und kontrolliert. Auch bei ihr konnte deutlich Alkoholgeruch festgestellt werden und ebenfalls wurde bei ihr eine Blutentnahme angeordnet. Im Besitz eines Führerscheins, um den 45km/h schnellen Roller führen zu dürfen, war die Beschuldigte nicht und so wurde auch ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen die Beschuldigte eingeleitet. Der Schlüssel des Rollers wurde sichergestellt.

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In Losheim in der Hochwaldstraße, wurde bei einem abgestellten Roller ein gefälschtes Versicherungskennzeichen festgestellt. Der Besitzer des Rollers, ein im Polizeisystem mehrfach erfasster 31 Jähriger, konnte sich nicht erklären, wie das gefälschte Versicherungskennzeichen an seinen Roller kam. Gegen ihn wurden wegen Verdacht der Urkundenfälschung ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

Bei der Kontrolle eines grauen Audi, der in Wadern in der Johannisstraße abgestellt war, konnte festgestellt werden, dass die auf dem Fahrzeug montierten Kennzeichen nicht auf dieses Fahrzeug sondern auf ein anderes Fahrzeug verausgabt waren und dass das Fahrzeug mittlerweile stillgelegt war. Weiter konnte festgestellt werden, dass sowohl die TÜV-Plakette als auch das amtliche Siegel nicht auf dieses Kennzeichen gehörten. Der bisher unbekannte Täter ist somit gleich mehreren Straftaten verdächtigt, Urkundenfälschung, Verstoß Pflichtversicherungsgesetzt und Verstoß Kraftfahrzeugsteuergesetz. Entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt.

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