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Seit dem 1. Januar 2019 können internationale Zivil- und Handelsstreitigkeiten vor dem Landgericht Saarbrücken auch auf Französisch verhandelt werden. Das Präsidium des Gerichts hat hierzu die Einrichtung einer besonderen Zivilkammer und einer besonderen Kammer für Handelssachen beschlossen, die mit Richterinnen und Richtern besetzt sind, die über besondere Kenntnisse der französischen Sprache verfügen und die eine mündliche Verhandlung in französischer Sprache leiten können.

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Datum: Dienstag, 12.Mai 2020,
Beginn: 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des Landgerichts Saarbrücken
Link zum Webinar: www.zoom.us
Zugangscode (ID): 991 7966 4127

Französischsprachige Parteien erhalten damit die Möglichkeit, grenzüberschreitende Prozesse vor dem Landgericht ohne Sprachbarriere zu betreiben, soweit es das derzeit geltende Recht zulässt. Das Landgericht Saarbrücken will mit diesem Schritt nicht nur einen Anreiz zur Wahl des Gerichtsstands Saarbrücken im internationalen Rechtsverkehr geben und damit den Gerichtsstandort Saarbrücken stärken, sondern auch der besonderen Bedeutung der vielfältigen wirtschaftlichen Beziehungen zum Nachbarland Frankreich Rechnung tragen.

Die Union Stiftung lädt aus diesem Anlass zu einem Webinar “Französisch als Verhandlungssprache an saarländischen Gerichten” am 12. Mai ein. Referent ist Hans-Peter Freymann.

Hans-Peter Freymann ist Präsident des Landgerichts Saarbrücken und Vorsitzender einer auf zivilrechtliches Verkehrsrecht spezialisierten Berufungskammer. Nach Studium in Freiburg und Referendarzeit in Berlin/Saarbücken war er nach richterlicher Tätigkeit an Amts-, Land- und Oberlandesgericht sowie nach Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof mehrere Jahre als Zentralabteilungsleiter im Ministerium der Justiz des Saarlandes tätig, bevor er an das Landgericht Saarbrücken zurückkehrte. Seit 2018 ist er zudem stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes.

Zur Teilnahme benötigt man eine externe oder integrierte Webcam. Eine Teilnahme mit dem Handy ist ebenfalls möglich. Dazu sollte man sich die App „Zoom“ installieren. Einen detaillierten Leitfaden zur Onlineteilnahme finden Sie hier.

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