Symbolbild
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Freitag, gegen 01:15 Uhr, wurde eine Polizeistreife auf einen blauen VW Passat mit Saarbrücker Kreiskennzeichen aufmerksam. Der 24-jährige Fahrer aus Saarbrücken fuhr zuvor in auffälliger Fahrweise auf der BAB 620 von Völklingen kommend in Fahrtrichtung Saarlouis. Die Heckbeleuchtung des Passats war dabei defekt.

Eine Überprüfung ergab zudem, dass die angebrachten Kennzeichen nicht für das Fahrzeug verausgabt und gestohlen waren. An der Anschlussstelle Wadgassen konnte der VW Passat gestoppt und der Fahrer kontrolliert werden. Bei der Verkehrskontrolle stellte sich nun heraus, dass der 24-jährige Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Darüber hinaus stand der Saarbrücker unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Sein 27-jähriger Beifahrer führte zudem  einen nach dem Waffengesetz verbotenen Schlagstock und ein verbotenes Messer mit sich. Die Gegenstände wurden einbehalten. Die Weiterfahrt wurde dem 24-Jährigen untersagt. Eine Blutprobe wurde entnommen.

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Gegen den 24-jährigen Saarbrücker werden nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz, sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Sein Beifahrer muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.

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