Die Diskussion um die Arbeitszeit wird schon seit Längerem von Arbeitgeberseite hartnäckig darum geführt, das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren, was eine Verschlechterung für die Beschäftigten bedeutet. Aus Sicht der AK bietet das Arbeitszeitgesetz in seiner bestehenden Form genügend Flexibilisierungsspielraum und darf nicht noch weiter aufgeweicht werden.

„Vor allem ist eine Auslegung des derzeitigen Arbeitszeitgesetzes dahingehend unzulässig, dass in Krisensituationen Arbeitszeiten auch ohne entsprechende Verordnung quasi unbegrenzt ausgedehnt werden können. Es besteht die Gefahr, dass sich die im Zuge der Corona-Situation vorübergehenden Aufweichungen des Arbeitszeitgesetzes verselbständigen und unter der Hand üblich werden“, warnt Zeiger.

Die Arbeitskammer weist außerdem darauf hin, dass Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitnehmerbefragungen schon in der Zeit vor Corona drastisch zeigten, dass Ruhezeiten oft nicht eingehalten werden und in vielen Betrieben und Verwaltungen eine belastende und nicht gesundheitsförderliche Arbeitszeitgestaltung herrscht. „Diese Situation durch die Verordnung weiter zu verschärfen, bedeutet eine unnötige Belastung der Beschäftigten“, so Zeiger abschließend.

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