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Viele verfügen bereits über eine Kreditkarte oder auch Bankkarte mit der sogenannten NFC- Technologie (=Near Field Communication). Sie erkennen dies in der Regel an dem Symbol mit den vier aneinander liegenden Bögen.
Foto: www.github.com
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Dahinter steckt ein Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten, der bisher überwiegend in Kreditkarten vorhanden war. Neu ist, dass nun auch immer mehr Bankkarten oder auch Sparkassen-Cards mit dieser Technologie ausgestattet werden. Es handelt sich um eine Kartenfunktion, mit der man möglichst schnell und unproblematisch gerade kleinere Beträge an Terminals bargeldlos bezahlen kann.
Beim kontaktlosen Bezahlen gibt man die Karte nicht mehr aus der Hand, sondern hält diese in einem geringen Abstand an ein Lesegerät. Sekundenschnell wird die Transaktion per Funk durchgeführt. Immer mehr Händler nutzen solche Terminals. Bei Verfügungen bis 25 € wird keine PIN benötigt, so dass die Abwicklung von Zahlungsvorgängen gerade bei kleineren Beträgen beschleunigt wird. Verfügungen über 25 € sind ebenso möglich, allerdings nur mit Eingabe der PIN.
Die teilweise noch vorhandene Verunsicherung der Verbraucher hat hauptsächlich zwei Gründe. Zum einen die Angst bei Verlust der Karte größere Verluste zu erleiden. Mit der Karte könnten Unberechtigte zumindest bis 25 € ohne PIN verfügen und einen Schaden verursachen. Weiterhin befürchten Verbraucher heimlich ausgespäht zu werden, denn technisch ist dies mit einem Smartphone und einer entsprechenden App kein großer Aufwand.
Der Finanzexperte der Verbraucherzentrale, Thomas Beutler, rät zu diesem Thema folgendes:
  • Kontrollieren Sie zunächst, ob Sie bereits über entsprechende Karten mit der NFC- Technologie verfügen. Sprechen Sie Ihre Bank an oder schauen Sie ob das entsprechende Funksymbol auf Ihrer Karte angebracht ist.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Umsätze, die mit der Karte getätigt werden. Es gibt beispielsweise Banken, die bei jeder Transaktion mit der Karte eine E-Mail oder SMS versenden. Bei Verlust der Karte oder unberechtigten Verfügungen, muss dies schnellstmöglich der Bank oder unter der zentralen Sperrnotrufstelle unter 116 116 gemeldet werden. Bei nicht autorisierten Verfügungen gibt es grundsätzlich eine Absicherung für Verbraucher.
  • Heimliches Ausspähen ist zwar möglich, aber relativ schwierig, da man der Karte dabei schon sehr nah kommen muss (max. 4 cm). Weiterhin werden in diesem Fall Kartennummer bzw. Kontonummer und Gültigkeitsdatum übertragen. Es wird dabei keine Prüfziffer übermittelt. Mit diesen Daten kann man nur bei Händlern im Internet einkaufen, die nicht die vorgeschriebenen Sicherheitsabfragen nutzen, etwa die Prüfziffer der Kreditkarte. Bei einer betrügerischen Buchung sind Verbraucher dann entsprechend abgesichert.
  •   Wer dennoch ganz sicher gehen will, kann sich eine speziell beschichtete Hülle besorgen, die jegliche Funkverbindung verhindert oder bei der Bank nachfragen, ob es die jeweilige Kreditkarte oder Bankkarte auch ohne NFC-Technologie gibt.
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