Die fortschreitende Digitalisierung unseres Alltags schafft ein Umfeld, in dem Daten und Algorithmen eine bisher unerreichte Bedeutung zukommt. Für Verbraucher bringt diese Entwicklung neue Chancen mit sich, birgt aber auch Risiken und stellt hohe Anforderungen an die Nutzer. Algorithmische Systeme können tief in die Rechte und Freiheiten der Verbraucher eingreifen, indem sie zum Beispiel Angebote vorauswählen und Preise personalisieren, also auf die vermutliche Kaufkraft und Bonität eines Internetnutzers abstimmen.

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„Wir müssen die bisherigen Lücken im Verbraucherschutz schließen. Dazu benötigen wir dringend einen zuverlässigen Rechtsrahmen im Umgang mit diesen Systemen, der eine maximale Transparenz und Nachvollziehbarkeit von automatisierten Entscheidungen sicherstellt“, so Verbraucherschutzminister Reinhold Jost. Die Datenethikkommission habe dazu bereits im vergangenen Jahr konkrete Vorschläge präsentiert. „Die Umsetzung dieser Vorschläge muss die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode in Angriff nehmen, wenn sie Verbraucher vor Manipulation in der digitalen Welt schützen will“, fordert der Verbraucherschutzminister.
„Die Regulierung der digitalen Welt ist eine ressortübergreifende Aufgabe, die nicht nur bei einem einzigen Ministerium oder einer Aufsichtsbehörde angesiedelt sein kann“, so Jost. Ein Kompetenzzentrum „Algorithmische Systeme“ könnte, wie von der Ethikkommission vorgeschlagen, diese Aufgabe übernehmen und die verschiedenen Behörden mit technischem Sachverstand unterstützen sowie Verfahren entwickeln, um die Sicherheit und Verbraucherfreundlichkeit algorithmischer Systeme zu prüfen.