Zehntausende Pauschalreisen und Urlaubsflüge finden derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht statt. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dennoch ihrer Rechte sicher sein: Sie haben einen Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten.

„Ich freue mich, dass die so genannte Gutscheinlösung jetzt vom Tisch ist“, so Verbraucherschutz-Staatssekretär Sebastian Thul. „Die jüngste Klarstellung der EU-Kommission zum Reiserecht bestätigt die Position des saarländischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, die wir auch so in einem Schreiben an die Bundesverbraucherschutzministerin vertreten haben. Verbraucherrechte haben selbstverständlich auch in Corona-Zeiten Bestand.“

Vergangenen Monat hatte die Bundesregierung Pläne vorgelegt, die die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich beschnitten hätten: Statt einer Rückzahlung sollten sie mit einem Gutschein vorlieb nehmen (so genannte „Gutscheinlösung“). Diese Pläne haben bei allen Beteiligten für viel Unsicherheit gesorgt. – „Kein Wunder“, meint Staatssekretär Thul, „denn viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind im Vertrauen auf ihre Rechte mit ihren Zahlungen in Vorleistung getreten.“

Das EU-Recht steht hier aber auf der Seite der Verbraucher: Der Reisepreis muss unverzüglich nach Absage der Reise zurückerstattet werden. Kunden müssen weder besondere Aufwandsentschädigungen an die Reiseveranstalter noch Zwangsgutscheine akzeptieren.

Dabei hat das Verbraucherschutzministerium auch die Sorgen der Reiseunternehmen im Blick. Staatssekretär Thul: „Es ist im Interesse aller, eine Pleitewelle in der Branche zu verhindern und die Angebotsvielfalt für die Bürger zu erhalten. Deshalb brauchen wir eine Lösung, die die Interessen aller zu einem fairen Ausgleich bringt.“ Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sieht jetzt das Bundeswirtschaftsministerium in der Pflicht. Das Ziel sollte sein, einen Sicherungsfonds zu erarbeiten, der den Beschäftigten in der Reisebranche und ihren Kunden auch in kommenden Krisen Sicherheit gibt.

Verbraucherinformation: Die Verbraucherzentrale des Saarlandes hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, denen der Reisepreis nicht erstattet wurde mit ihrer Beratung und stellt auf ihrer Webseite einen Musterbrief an Fluggesellschaften zum Download bereit: www.verbraucherzentrale-saarland.de

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