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Das Urteil des Landgerichts – Schwurgericht – Saarbrücken vom 03. März 2022 (1 Ks 10 Js 1539/16 (1/21) gegen einen früheren Gesundheits- und Krankenpfleger ist nach Rücknahme der Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft rechtskräftig.Dies teilt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit.

Mit dem Urteil hatte das Landgericht den Verurteilten nach 25 Verhandlungstagen wegen versuchten Mordes in fünf Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und dem Angeklagten für immer verboten, den Beruf eines Krankenpflegers oder eine Tätigkeit in der Pflege kranker oder alter Menschen oder im Rettungswesen auszuüben.

Nach dem Inhalt des Urteils soll der Verurteilte während seiner Tätigkeiten in der SHG Klinik Völklingen und im Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg im Zeitraum 2015 und 2016 durch Medikamentengaben bei Patientinnen und Patienten reanimationspflichtige Zustände herbeigeführt haben, um sich im Zuge der anschließenden Reanimationen die bewundernde Aufmerksamkeit seines beruflichen Umfeldes zu verschaffen.

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