Angesichts der Flüchtlingskrise legt das Innenministerium zwei neue Programme zur Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung von Wohnraum mit Bedarfszuweisungen auf. Zudem wird die Landesregierung zusätzliche Landesmittel für die Projektbetreuung der Wohlfahrtsverbände zur Verfügung stellen.

Um die Kommunen finanziell zu entlasten und die Unterbringung von Flüchtlingen zu verbessern, werden 5 Mio. Euro Bedarfszuweisungen bereitgestellt. Die Mittel werden den Gemeindeverbänden und der Landeshauptstadt Saarbrücken nach dem aktuellen Verteilschlüssel des Landes gewährt. Die Gemeindeverbände können die Mittel dann an die einzelnen Gemeinden nach den dortigen Zuweisungszahlen pro Kopf rückwirkend zum 1. März 2022 weiter verteilen. Der Saarpfalz-Kreis erhält aus diesem Topf rund 800.000 Euro.

Innennminister Klaus Bouillon: „Damit wollen wir die Gemeinden bei ihrer Aufgabe kurzfristig und unbürokratisch finanziell entlasten. Wir lassen ihnen dabei weitgehend freie Hand, die Mittel nach Bedarf vor Ort einzusetzen, soweit sie unmittelbar für die Unterbringung eingesetzt werden. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.“

Solche Einsatzmöglichkeiten sind beispielsweise die Schaffung kurzfristiger Unterbringungseinrichtungen etwa in Sammelunterkünften oder Containern einschließlich der Betriebskosten, die Herrichtung und Ausstattung von gemeindlichen Wohnräumen oder sonstigen geeigneten kommunalen Gebäuden zu Wohnzwecken, gegebenenfalls auch der Ankauf von Wohnraum. Zuweisungsempfänger sind ausschließlich die Kommunen. Die Umsetzung ist bis Ende 2022 möglich.

Um möglichste viele Wohnungen durch die Kommunen auf dem privaten Wohnungsmarkt zu akquirieren, gewährt das Innenministerium den Gemeinden darüber hinaus eine 1-Jahres-Mietkostenerstattungsgarantie für den Fall, dass Mieter ausziehen und somit ein Leerstand entstehen würde. Minister Bouillon: „Wir geben damit den Kommunen und den Vermietern die Sicherheit, dass der Mietzins in Höhe der Nettokaltmiete abgedeckt ist.“ Angesichts der aktuellen prekären Situation der Menschen in der Ukraine geht Minister Bouillon jedoch davon aus, „dass Nachfolgevermietungen jederzeit gefunden werden können.“

Die bestehenden Unterstützungsleistungen für Projekte der Wohlfahrtsverbände (Diakonie Saar, Deutsches Rotes Kreuz und Caritas) in Höhe von knapp 656.000 Euro für Sozialberatungen, Asylbegleitung, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote für Kinder sollen außerdem ausgeweitet werden. Das Land führt hierzu bereits intensive Gespräche mit den Verbänden und wird mehrere Hunderttausend Euro für die Betreuungsstrukturen ukrainischer Flüchtlinge zusätzlich zur Verfügung stellen.

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