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Am 05.05.2018, gegen 15:00 Uhr, kam es zu einem spektakulären  Verkehrsunfall in Überherrn. Eine 22-jährige, französische Fahrerin befuhr mit ihrem Kleinwagen die B269neu aus Frankreich kommend in Fahrtrichtung Überherrn.

Kurz vor dem Rastplatz, welcher die B269neu und die L’Hopitaler Straße verbindet, kam die junge Fahrerin aus Unachtsamkeit nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Leitpfosten. Davon überrascht lenkte sie ihr Fahrzeug wieder auf die Fahrbahn, verlor jedoch die Kontrolle über ihr Gefährt und prallte gegen die Böschung links neben der Straße.

Aufgrund der Wucht des Aufpralls überschlug sich der Pkw zwei Mal und kam ca. 10 m weiter auf allen vier Rädern in Unfallendstellung. Die Fahrerin konnte sich nach dem Unfall selbstständig aus dem Fahrzeug befreien und erlitt „lediglich“ einem Schock. Nur ihr Fahrzeug, welches die Mutter der jungen Frau erst vor 8 Tagen gekauft hatte, kann die Fahrerin abschreiben, da an diesem Totalschaden entstand.

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