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Bei Erkältungssymptomen sind telefonische Krankschreibungen weiterhin möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Die Regelung gilt bis Ende Dezember. Ziel ist es, Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten.

Telefonische Krankschreibungen bleiben bei Erkältungsbeschwerden bundesweit weiterhin möglich. Auf diese Sonderregelung, die bis Ende Dezember gilt, verständigte sich der Gemeinsame Bundesausschuss. Grund ist das anhaltende Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie.

Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich. Es sei das Ziel, Arztpraxen zu entlasten und Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten, so der Gemeinsame Bundesausschuss.

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