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Die Reisezeit steht kurz bevor. Dank der Europäischen Roaming-Verordnung können Verbraucher im EU-Ausland ohne zusätzliche Gebühren telefonieren, SMS versenden und das Internet nutzen.

„In der EU können Verbraucher so wie zu Hause telefonieren, SMS verschicken und Daten nutzen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Vorsicht ist im Urlaub außerhalb der EU, auf Schiffen und in Flugzeugen angezeigt. Hier können zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt werden.“

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An Bord von Schiffen sowie Flugzeugen können zusätzliche Roaming-Gebühren entstehen, da Bordnetze satellitengestützt sind und dort das Roaming zu Inlandspreisen nicht gilt. Besonders in Häfen oder an Flughäfen ist es daher ratsam zu überprüfen, ob das mobile Endgerät mit einem terrestrischen Mobilfunknetz verbunden ist oder in ein satellitengestütztes Bordnetz eingebucht ist.

Auch in der Nähe der EU-Grenzen können Roaming-Gebühren anfallen. Hier kann es passieren, dass sich mobile Geräte in ein außereuropäisches Mobilfunknetz einbuchen. Das EU-Roaming gilt in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Wird ein anderes ausländisches Mobilfunknetz genutzt, können zusätzliche Roaming-Gebühren anfallen. Dies kann Urlaubern zum Beispiel in der Nähe des Bodensees, in Oberitalien bzw. auf den griechischen Inseln passieren, wo sich mobile Geräte unter Umständen unbemerkt in das schweizerische bzw. türkische Netz einbuchen. Dies kann etwa vermieden werden, indem Nutzer das gewünschte Mobilfunknetz manuell auswählen und nicht die automatische Netzwahl verwenden.

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Außerhalb der EU gelten die Inlandspreise für das EU-Roaming nicht. Daher ist Telefonieren und speziell die mobile Datennutzung außerhalb der EU meist wesentlich teurer. Bei Einreise in beliebte Reiseländer wie die Türkei, Ägypten, Marokko, Thailand oder die USA, aber auch in andere außereuropäische Länder muss der Mobilfunkanbieter seine Kunden dennoch darüber informieren, welche Preise im besuchten Land gelten.

Roaming-Gebühren bei Anrufen zu Hotlines möglich

Hohe Roaming-Gebühren können bei Anrufen zu Sonderrufnummern und Mehrwertdiensten (z. B. Reise-Hotlines, Kundenservice) auf Reisen im Ausland entstehen. Für solche Rufnummern gelten bei Anrufen aus dem EU-Ausland die inländischen Preise häufig nicht. Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden bei Einreise in ein anderes EU-Land darüber informieren, dass bei Nutzung von Mehrwertdiensten zusätzliche Roaming-Gebühren anfallen können. Der Anbieter muss ebenfalls darüber informieren, bei welchen Rufnummernbereichen dieses Risiko besteht.

Informationen und Beschwerdemöglichkeit

Alle wichtigen Informationen sowie die am häufigsten gestellten Fragen einschließlich derer Beantwortung zum international Roaming stellt die Bundesetzagentur auf dem Verbraucherportal bereit: www.bundesnetzagentur.de/FAQ_Roaming/

Zusätzlich kann bei Verstößen gegen die EU-Roaming-Verordnung der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur unterstützen www.bundesnetzagentur.de/Roaming/

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