Vor einer Reise nach Frankreich sollten sich Urlauber eine passende Umweltplakette besorgen, ansonsten ist ein Besuch z. B. in Paris nicht möglich. Wer in Spanien falsch parkt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Und in Dänemark gibt es generell auf allen Straßen und auch tagsüber eine Lichtpflicht. Teuer wird es zudem in Österreich, in der Schweiz oder in Slowenien, wenn auf der Autobahn die dafür vorgeschriebene Vignette nicht an der Windschutzscheibe klebt. Vignetten und andere Straßengebühren können oft schon vor der Reise gekauft werden, z. B. online. Das spart Zeit und Nerven. Zudem gibt es in einigen Ländern die Möglichkeit, mithilfe einer digitalen Vignette das Kennzeichen im Reiseland zu registrieren. Bei einer Überprüfung ist so die Entrichtung der nötigen Gebühren belegt.
Sollte es im Urlaub doch einmal zu einem Unfall kommen, gilt vor allem: Ruhe bewahren und Schritt für Schritt vorgehen. Schritt 1: Sicherheit. Alle Insassen sollten vor Verlassen des Wagens ihre Warnweste anziehen. Anschließend wird die Unfallstelle mithilfe von Warnblinkanlage und Warndreieck gesichert und dann hinter der Leitplanke auf Hilfe gewartet. Schritt 2: Hilfe rufen. Falls es Verletzte gibt, sollten umgehend die Rettungskräfte über den europäischen Notruf 112 verständigt und die Erstversorgung bis zum Eintreffen der Sanitäter übernommen werden. Schritt 3: Unfallprotokoll. Während bei kleinen Schäden das Unfallfahrzeug direkt von der Unfallstelle entfernt werden kann, sollte bei größeren Schäden das Auto nicht bewegt und die Unfallstelle noch vor Ort dokumentiert werden.
Frank Bärnhof rät: “Mit dem Smartphone oder der Kamera sollten die Fahrzeugschäden, die Unfallstelle und die Endstellung des Autos festgehalten werden. Auch die wichtigsten Daten des Unfalls, also Zeit und Ort, Kennzeichen und Kontaktdaten der Beteiligten sowie die Kontaktdaten der Zeugen, sollten am Unfallort aufgenommen werden – das erleichtert im Nachgang die Abwicklung des Schadenfalls.” Schritt 4: Versicherung einschalten. Wie im Inland sollte auch ein Autounfall im Urlaubsland möglichst umgehend der Kfz-Versicherung gemeldet werden. “Auch dann, wenn man selbst nicht der Verursacher war”, empfiehlt Frank Bärnhof. Um den Kontakt zur Versicherung des Unfallgegners herzustellen und die Schadenregulierung zu beschleunigen, können sich Betroffene an den Zentralruf der Deutschen Autoversicherer im Ausland unter +49 (0)40 300 330 300 wenden.
Weitere Informationen zur Vorbereitung von Auslandsfahrten hat CosmosDirekt hier zusammengefasst: www.cosmosdirekt.de