Vom 1. bis zum 18. Oktober 2020 sind in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen mindestens 44 179 Menschen gestorben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, liegen die bislang verfügbaren Zahlen für diesen Monat damit knapp über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 (+0,7 % oder 313 Fälle). 

Für die Kalenderwoche 42 (12. bis 18. Oktober) wurden bislang insgesamt 17 189 Sterbefälle gemeldet. Das entspricht dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Die Zahl der Todesfälle von Personen, die zuvor laborbestätigt an COVID-19 erkrankt waren, steigt derzeit allerdings von Woche zu Woche. In der 42. Kalenderwoche gab es insgesamt 212 beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete COVID-19-Todesfälle – das sind 135 Fälle mehr als noch zwei Wochen zuvor.

Im Frühjahr waren innerhalb von acht Wochen (Kalenderwochen 12 bis 20) mehr als 8 000 Personen mit bestätigter COVID-19-Infektion gestorben, was mit einer Erhöhung der Gesamtsterbefallzahlen in ähnlicher Größenordnung einherging. Damals gab es innerhalb von einer Woche bis zu 1 739 COVID-19-Todesfälle (Kalenderwoche 15).

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen meldet für Kalenderwoche 42 (12. bis 18. Oktober 2020) eine geringe Übersterblichkeit („low excess“) für England, Frankreich, Italien, Portugal und Slowenien und eine mäßige Übersterblichkeit („moderate excess“) für die Niederlande und Spanien. In anderen europäischen Ländern stellt EuroMOMO für diese Kalenderwoche keine Übersterblichkeit fest. Von März bis Juni wurden nach Angaben des Europäischen Statistikamtes Eurostat in der gesamten Europäischen Union beinahe 170 000 zusätzliche Todesfälle im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 registriert. Im 2. Halbjahr 2020 ist diese Entwicklung bislang nicht so deutlich.

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland: Die Auswirkungen der bisherigen Entwicklung der Sterbefallzahlen auf das gesamte Kalenderjahr 2020 lassen sich gegenwärtig noch nicht abschätzen. Für eine abschließende Einordnung einer zeitweisen Übersterblichkeit muss der gesamte Jahresverlauf betrachtet werden. Zudem müssen die Sterbefälle ins Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt werden, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung adäquat einzubeziehen. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind aktuelle Aussagen zur Zahl der Sterbefälle mit einem Verzug von etwa vier Wochen möglich. Durch die verzögerten Meldungen werden sich die vorliegenden Ergebnisse für das Jahr 2020 noch leicht erhöhen. Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI ebenfalls nach Sterbetag veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamt-Sterbefallzahlen möglich.

 

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