Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) Foto: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon

Die Maßnahmen gegen das Coronavirus werden weiter gelockert. Das ist das Ergebnis einer Schaltkonferenz von Ministerpräsident Tobias Hans mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer am 6. Mai 2020. Im Saarland soll die Gastronomie unter Auflagen bald öffnen dürfen. Die Kontaktbeschränkungen gelten aber vorerst weiter.

Vorerst bleiben die Kontaktbeschränkungen wie wir sie Stand heute kennen bis zum 05.Juni bestehen. Künftig sollen sich allerdings bundesweit Angehörige von zwei haushalten treffen dürfen, eine Regelung, die im Saarland allerdings schon seit einigen Tagen besteht. Langsam sollen auch die Schulen wieder ihren Betrieb aufnehmen – allerdings unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Für die Kitas soll ab dem kommenden Montag eine erweiterte Notbetreuung eingeführt werden. Auch die 800-Quadratmeter-Regelung wurde zu den Akten gelegt, die Geschäfte dürfen ohne die bisherige Beschränkung öffnen.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Glücklicherweise hat sich gezeigt, dass die Infektionszahlen auch mit den ersten Erleichterungen unserer Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie stabil geblieben sind. Es ist uns bisher gelungen, eine Überlastung und Überforderung unseres Gesundheitswesens zu vermeiden und damit die medizinische Versorgung jederzeit sicherzustellen – das verdanken wir in erster Linie dem vorbildlichen Verhalten, der Umsicht und Solidarität unserer Bürgerinnen und Bürger. Durch dieses Verantwortungsbewusstsein ist es möglich, die Maßnahmen Schritt für Schritt wieder zurückzunehmen.”

Gute Nachrichten auch für die Gastronomie: die Restaurants und Kneipen im Land sollen ab spätestens 18.Mai wieder Gäste begrüßen dürfen, sofern Sicherheits- und Hygienekonzepte vorliegen. Die genauen Details sollen kommenden Dienstag im Ministerrat geklärt werden. Zusätzlich erhalten die Gastronomen steuerliche Erleichterungen: die Mehrwertsteuer auf Speisen wird befristet auf 7% gesenkt, so das Bundesfinanzministerium. Die Regelung gilt ab Juli für ein Jahr. Das Nachsehen haben reine Kneipenwirte, die von dieser Regelung kaum profitieren, da Getränke davon nicht betroffen sind.

Zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen, die das Bundeskabinett beschlossen hat, erklärt Finanzminister Peter Strobel: „Grundsätzlich ist die vom Bundeskabinett beschlossene Steuersenkung für Speisen auf 7% ein gutes Zeichen für die vielen Gastronomen. Trotzdem hätte ich mir gewünscht, dass nicht zwischen Speisen und Getränken unterschieden wird. Denn wir dürfen nicht die zahlreichen Kneipenwirte aus den Augen verlieren, die ausschließlich auf die Einnahmen durch Getränke angewiesen sind. Für sie wäre eine verminderte Besteuerung unbedingt notwendig. Deshalb appelliere ich nochmal an die Bundesregierung, insbesondere an Bundesfinanzminister Olaf Scholz, auch die Absenkung für Getränke zu überdenken.“

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