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Gerade für die Jüngeren in der Region ist es der Anlaufpunkt am 1. Mai: der Jägersburger Weiher. Oder besser war es, denn wie im vergangenen Jahr dürfte dort auch an diesem Samstag nicht viel los sein. Das Feiern wird nämlich durch eine Allgemeinverfügung der Stadt deutlich erschwert. Diese sieht nicht nur am beliebten Brückweiher ein Alkoholverbot vor.

Wegen der Pandemie herrschen derzeit ohnehin verschärfte Regeln, was das Zusammenkommen mit anderen Menschen anbetrifft: Treffen sind derzeit nur innerhalb des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person erlaubt. Natürlich gilt da am berühmt-berüchtigten 1. Mai erst recht keine Ausnahme. Eine Massenveranstaltung wie die große Feier am Weiher ist schon deshalb undenkbar.

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Doch die Stadt will auf Nummer sicher gehen und größere Treffen so weit wie möglich verhindern. Deshalb gilt am Samstag zwischen 10 Uhr und 22 Uhr ein striktes Alkoholverbot am Jägersburger Weiher, im Stadtpark sowie auf dem Schlossberg. Die Begründung scheint zumindest aus Sicht der Behörden einleuchtend. „Durch den Konsum von Alkohol werden Hemmschwellen niedriger“, heißt es in der Allgemeinverfügung, die im Rahmen der saarländischen Corona-Verordnung erlassen wurde. „Hierbei ist zusätzlich damit zu rechnen, dass bestehende Hygienemaßnahmen außer Acht gelassen werden und somit das Infektionsrisiko außer Acht gelassen wird.“

Wer am Tag der Arbeit schon einmal am Weiher in Jägersburg unterwegs war oder gar selbst mitgefeiert hat, dürfte an der Korrektheit dieser Aussage wohl kaum einen Zweifel hegen. Abstand spielte da schließlich selten eine große Rolle. Doch wie so oft während der Pandemie stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Schließlich geht es hier nicht um einen Pappenstiel: Mit einer solchen Verfügung werden, ähnlich wie bei der mittlerweile geltenden nächtlichen Ausgangssperre, fundamentale Freiheitsrechte eingeschränkt.

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Wenig überraschend weist die Stadt in der Verfügung jedoch darauf hin, dass „an die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.“ In die Alltagssprache übersetzt bedeutet das: Der Zweck rechtfertigt die Mittel. In diesem Fall ist der Zweck, eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung zu verhindern. Dabei beruft sich die Stadt auf die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts, dass „eine sehr dynamische und ernstzunehmende Lage“ vorliege. Die Situation sei mit einer Grippeepidemie nicht vergleichbar.

Damit die Regeln auch wirklich eingehalten werden, stehen deshalb auch saftige Geldstrafen in Aussicht. So kann ein Verstoß gegen die Regeln der saarländischen Corona-Verordnung bis zu 25.000 Euro kosten. Eine solch hohe Summe dürfte beim Verzehr eines Bieres am Jägersburg Weiher vielleicht nicht unbedingt drohen. Dennoch ist klar: die Behörden wollen Massenansammlungen am 1. Mai unter allen Umständen verhindern. Das dürfte zumindest an den drei genannten Orten funktionieren; ob sich das Trinken und Feiern in größeren Gruppen jedoch an andere Plätze verlagert, bleibt offen. Wer sich jedoch nicht dem Risiko eines Bußgeldes aussetzen will, dem bleibt wohl oder übel nur der gemütliche Umtrunk im Rahmen des eigenen Haushalts.

Eine grafische Übersicht der Bereiche, für die ein Verbot für den Verzehr von Alkohol am 1. Mai gilt:

Grafik: Stadt Homburg
Grafik: Stadt Homburg
Grafik: Stadt Homburg

 

 

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