Dagegen fiel der Rückgang bei den von den privaten Haushalten gezahlten Einkommen- und Vermögensteuern mit -4,7% vergleichsweise moderat aus. Die Einnahmen aus Produktions- und Importabgaben gingen im 1.Halbjahr 2020 um -5,4% zurück. Leicht höhere Einnahmen konnte der Staat bei den Sozialbeiträgen mit +1,8% realisieren. Für diese weiterhin positive Entwicklung sind insbesondere die stabilisierenden Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik, wie der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, verantwortlich.

Bei den Ausgaben verzeichneten alle von der Corona-Pandemie betroffenen Ausgabenpositionen deutliche Zuwächse. Insbesondere die Ausgaben für Soforthilfen und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeit trugen zum starken Anstieg der Subventionen (+177,5%) bei, während sich die Beschaffung von Schutzausrüstung im Zuwachs der Vorleistungen (+ 17,3%) widerspiegelt. Der Umfang der gezahlten monetären Sozialleistungen (+ 6,7%) erhöhte sich auch aufgrund der starken Ausweitung der Kurzarbeit überdurchschnittlich.

Die Gewährung von Corona-Hilfen in Form von Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften hat grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Finanzierungssaldo des Staates in Abgrenzung des ESVG 2010. Auch die gewährten Steuerstundungen wirken sich nicht auf den Finanzierungssaldo in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen aus. Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bilden die in einer Periode geschaffenen wirtschaftlichen Werte ab und nicht die Zahlungsströme in einer Periode.

Die größeren Unsicherheiten aufgrund der Corona-Pandemie können wie bei allen Bestandteilen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu stärkeren Revisionen als sonst üblich führen.

(ots)

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