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Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass nur noch die ab 2013 erworbenen Fahrerlaubnisse für die verschiedenen Motorrad- und PKW-Klassen, sowie für Zugfahrzeuge unbefristet erteilt werden. Für alle anderen Fahrzeuge (LKW und Busse) ist die ab diesem Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis auf maximal 5 Jahre befristet. Für zuvor erworbenen Fahrerlaubnisse gelten andere Regelungen.

Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis kann der Inhaber eines Kartenführerscheines allerdings leicht prüfen. Die Rückseite gibt nicht nur Auskunft, wann eine bestimmte Fahrerlaubnis erteilt wurde, sondern auch, bis wann sie gilt. Eine Prüfung lohnt sich, insbesondere vor Antritt einer Fahrt ins Ausland, ob beruflich oder privat als Urlauber.

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