Foto: Christa Strobel
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Der Vortrag der VHS-Nebenstelle Hassel befasste sich mit dem Thema „Neueste Entwicklungen im Verkehrsrecht”. Das richtige Verhalten beim Verkehrsunfall, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, das neue Punktesystem, Fahren unter Alkoholeinfluss sowie differenziert die Strafen bei verschiedenen Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zum Führerscheinentzug wurden erläutert. Insgesamt wurden von den Zuhörern eine Menge Fragen zu jedem Punkt gestellt, und jede war anders gelagert, die Dozent Rechtsanwalt Witte kompetent und verständlich, mit vielen Beispielen versehen, beantworten konnte. So dauerte die Veranstaltung fast eine Stunde länger als vorgesehen.
Die wichtigsten Informationen bei einem Autounfall ohne eigene Schuld waren, dass man sich nicht auf das Drängen der gegnerischen Versicherung nach einem Kostenvoranschlag einlassen sollte, da dieser die Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall nicht enthält, das berücksichtigt nur ein Sachverständigengutachten, auf dem man bestehen könne, so der Dozent, der auch empfiehlt: „Überlassen Sie Ihr Fahrzeug nicht der Versicherung zur Reparatur.“
Erstattet werden auch ein Mietwagen, Nutzungsausfall und Finanzierungskosten, die man aber nachweisen muss. Fordert man Schmerzensgeld, ist Vorsicht geboten. Damit man sich richtig verhält und keinen Nachteil in Kauf nehmen muss, ist auf jeden Fall eine umgehende vorhergehende Beratung von Vorteil, insbesondere dann, wenn man eine Rechtsschutzversicherung besitzt.
Das Verhalten an der Unfallstelle nahm einen breiten Raum ein. Auf jeden Fall muss der Unfallverursacher vor Ort bleiben, bis die Polizei kommt. Unfallflucht werde schwer bestraft (bei einem Schaden ab 1300 Euro wird ein Fahrverbot für 9 Monate erteilt). Wichtig ist, Zeugendaten festzuhalten und Fotos zu  machen. Man kann sich im Internet auch ein Formular Unfallbericht herunterladen und von beiden Unfallparteien ausfüllen lassen. Das zählt mehr als ein nur verbales oder schriftliches Schuldeingeständnis des Unfallverursachers, denn es enthält Fakten.
Auch das neue Acht-Punkte-System (vorher 18) wurde erläutert. Das Telefonieren mit dem Handy bringt zum Beispiel einen Punkt. Wissen sollte man, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts (außerorts bei 41 km/h) ein Fahrverbot ausgesprochen wird.
„Alkohol am Steuer“ war ein umfassendes Thema. Bei  0,5 Promille spricht man von einer Ordnungswidrigkeit, die ein Fahrverbot nach sich zieht, bei 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die zu einem Führerscheinentzug führt. Und wenn man den „Lappen“ wieder haben möchte, kann ein MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) von der Verkehrsverwaltung verordnet werden, was Voraussetzung zum Wiedererlangen des Führerscheins ist und wogegen man sich nicht gerichtlich wehren kann.
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