Das Ministerium für Inneres und Sport ehrt Persönlichkeiten, die sich in ehrenamtlicher Arbeit in besonderem Maße um den organisierten Sport auf Verbands-, Kreis- bzw. Bezirks- sowie Vereinsebene verdient gemacht haben, durch die Verleihung der Sportplakette des Saarlandes.
Gemäß den Verleihungsrichtlinien wird diese Sportplakette in jedem Jahr höchstens an 10 Personen verliehen. Antragsberechtigt sind der Sportminister, der Landessportverband für das Saarland, die saarländischen Sportverbände, die Landkreise bzw. der Regionalverband Saarbrücken sowie die Städte und Gemeinden des Saarlandes.
Die Vorschläge mit ausführlicher Begründung sind grundsätzlich mit dem beiliegenden Formular bis zum 1. August 2016 der Auswahlkommission „Sportplakette des Saarlandes“, Ministerium für Inneres und Sport, Referat K 1, Franz-Josef-Röder-Str. 21, 66119 Saarbrücken zuzuleiten.