Symbolbild

Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 3,723 ct/kWh. Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2021 lag die Umlage bei 6,500 ct/kWh. Die Umlage sinkt damit um fast 43 %. Eine Umlage von unter 4 ct/kWh wurde zuletzt 2012 erreicht (3,592 ct/kWh).

Hauptgrund für den starken Rückgang der EEG-Umlage sind die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise. Die hierdurch steigenden Vermarktungserlöse für den Erneuerbaren Strom reduzieren den Förderbedarf erheblich. Der zusätzliche Förderbedarf von neuen EEG-Anlagen ist dadurch vernachlässigbar gering. Wie im vergangenen Jahr wird die Umlage auch durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Der Bundeszuschuss wird aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert.

Der starke Rückgang der EEG-Umlage führt für sich genommen zu einer deutlichen Entlastung der Letztverbraucher. Ein Durchschnittshaushalt mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh wird unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer um mehr als 100 Euro im Jahr entlastet. Die Auswirkungen der steigenden Energiepreise werden somit durch den Rückgang der EEG-Umlage gedämpft.

Erwarteter Zubau 2022 erneut wesentlich durch Solaranlagen getrieben

Für das Jahr 2022 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Netto-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von 8,2 GW. Ein Großteil des Netto-Zubaus wird erneut durch Solaranlagen getrieben. Für den Zubau der Windenergie an Land wird eine leichte Erholung erwartet, so dass das Zubauziel im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für 2022 nach den Erwartungen der Übertragungsnetzbetreiber nur knapp unterschritten wird.

Die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien steigt um fast 5 Prozent auf 239 TWh. Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2022 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 33,7 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 13,6 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Somit müssen Förderkosten in Höhe von 20,1 Mrd. Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden.

Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände (z. B. aufgrund eines wieder deutlich sinkenden Börsenstrompreises) und gegen Liquiditätsrisiken, die aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von der jahreszeitlich schwankenden EE-Erzeugung resultieren, dient. Die Reserve wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Vergleich zum Vorjahr von 10 auf 5 % halbiert.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.: Neuordnung des Marktrahmens voranbringen

„Dieses Jahr zeigt sich ein gegenläufiger Effekt als im vergangenen Jahr, da sich das Strompreisniveau gegenüber dem letzten Jahr mehr als verdoppelt hat. Dies führt zwar zu einer Reduktion der EEG-Umlage aber im gleichen Zuge zu einer deutlich stärkeren Kostenbelastung der Endkunden. Diese Phänomene verdeutlichen die bisher ungelösten Regulierungsaufgaben des Strommarkts. Kurzfristig und unabhängig von temporären Sondereffekten sollte der aufgrund des höheren Preisniveaus gestiegene Endkundenstrompreis durch eine vollständige Verlagerung der Kosten für Industrieprivilegien im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ in den Bundeshaushalt gesenkt sowie eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Mindestmaß vorgenommen werden. Dadurch kommt eine Entlastung von deutlich mehr als 2 Cent/kWh zustande. Darüber hinaus braucht es jetzt einen Gesamtblick auf den Strommarkt und eine Neuordnung des Marktrahmens, denn die meisten Sondereffekte dieses Jahres werden sich in den nächsten 1 bis 2 Jahren wieder verändern“, so die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter.

Aktuell ermöglichten die rapide steigenden Gaspreise eine Entlastung der EEG-Umlage, da teure Gaskraftwerke an der Börse derzeit häufig das letzte preisbildende Kraftwerk bildeten und die Erneuerbaren Energien damit höhere Erlöse erzielten. Das habe sinkende Differenzkosten für die Erneuerbaren und somit auch eine niedrigere EEG-Umlage zur Folge. Diese temporären Sondereffekte würden nicht dauerhaft am Markt bestehen bleiben. Perspektivisch sei viel mehr absehbar, dass der angestrebte Zubau der Erneuerbaren Energien eine noch stärkere Dynamik im Strommarkt entwickle. „Wir erwarten, dass niedrige Strompreiszeitfenster in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren Energien weiter zunehmen und so wieder zu einer Erhöhung der Differenzkosten führen werden. Eine Deckelung oder Gegenfinanzierung der EEG-Umlage muss unter den aktuellen Bedingungen daher berücksichtigen, dass dafür perspektivisch eher größere Beträge notwendig werden, als in der aktuellen Debatte einkalkuliert. Im aktuellen Marktrahmen wird daher auch weiterhin ein solides und von Haushaltsdebatten unabhängiges Refinanzierungsinstrument wie das EEG benötigt“, so Peter.

Zudem bedürfe es gerade aus volkswirtschaftlicher Perspektive einer Neuordnung des Marktrahmens auf Basis der Erneuerbaren Energien. „Das Ziel muss sein, den Einsatz flexibel steuerbarer Elemente im Energiemarkt wie Biogas, Speicher, Sektorenkopplung oder Elektrolyse als Ausgleich für die fluktuierenden Quellen Wind und Solar so anzureizen, dass der Marktwert der Erneuerbaren Energien stabilisiert und damit der klimapolitisch notwendige Ausbau der Erneuerbaren auch in Zukunft abgesichert wird.“, so Peter abschließend.

 

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