Bild: Erika Wittlieb/ Pixabay

Gesundheitsministerin Monika Bachmann betont: „Vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen im Saarland, sind Lockerungen bei den Besuchsregelungen derzeit nicht denkbar. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen steht bei den getroffenen Maßnahmen für die gesamte Landesregierung an erster Stelle. Natürlich sollen die Besuchsregeln so lange wie möglich aufrechterhalten werden, denn regelmäßige Besuche sind für die Bewohnerinnen und Bewohner emotional von großer Bedeutung.“ 

Im Rahmen individueller Besuchskonzepte der Pflegeeinrichtungen sind Besuche möglich, sofern kein aktuelles Infektionsgeschehen, auch in den Einrichtungen, entgegensteht. Die Besuchskonzepte sind hierbei angepasst an die räumlichen und strukturellen Gegebenheiten vor Ort. Von den Einschränkungen ausgenommen sind zu jedem Zeitpunkt medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, z.B. bei palliativen Fällen. Auch seelsorgerische Besuche sind nach wie vor möglich.

„Liebe Angehörige, ich bitte Sie um Verständnis, dass sie die Pflegeeinrichtungen derzeit nicht unter anderen Gegebenheiten, wie beispielsweise mit Besuchen auf den Zimmern, aufsuchen können. Die getroffenen Einschränkungen sind zum Wohl Ihrer Pflegeberdürftigen unerlässlich“, appelliert Bachmann abschließend.

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