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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet für 2023 und 2024 mit einer etwas besseren wirtschaftlichen Entwicklung. Das geht aus seiner aktualisierten Konjunkturprognose hervor. Der Arbeitsmarkt sei stabil, die Lage der öffentlichen Finanzen gebe Anlass zu Optimismus.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat die Konjunkturprognose für 2023 und 2024 leicht nach oben korrigiert. Das teilte der Sachverständigenrat am Mittwoch in einer Aktualisierung der Konjunkturprognose vom 9. November 2022 mitgeteilt.

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Für Deutschland erwartet der Sachverständigenrat nun, dass das Bruttoinlandsprodukt um 0,2 Prozent im laufenden Jahr und um 1,3 Prozent im nächsten Jahr wachsen wird – etwas mehr als noch im Herbst vorhergesagt. Die Inflation dürfte im Verlauf des Jahres zwar abnehmen, bleibe aber laut der Prognose mit durchschnittlich 6,6 Prozent deutlich erhöht.

Stabiler Arbeitsmarkt, Optimismus bei öffentlichen Finanzen

Trotz der insgesamt weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage prognostiziert der SVR einen stabilen Arbeitsmarkt. Die Erwerbstätigkeit dürfte bis Ende 2024 leicht zunehmen, die Löhne deutlich steigen. Aber erst 2024 sei damit zu rechnen, dass die Löhne stärker zunehmen als die Inflation. Die Lage der öffentlichen Finanzen sieht der SVR 2023 und 2024 deutlich optimistischer als zuletzt. Grund hierfür sei, dass insbesondere die erwarteten Ausgaben für die Energiepreisbremsen erheblich niedriger ausfallen als im Herbst 2022 angenommen.

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Die Stabilität der Finanzmärkte sei aktuell nicht gefährdet – trotz der gestiegenen Unsicherheit. Anders als in der globalen Finanzkrise basierten die Schwierigkeiten einzelner Banken nicht auf weitgehend wertlosen Finanzprodukten. Zudem seien derzeit der Interbankenmarkt und die Kreditversorgung der Realwirtschaft nicht gestört. Weitere Informationen zur aktualisierten Konjunkturprognose für die Jahre 2023 und 2024 finden Sie beim Sachverständigenrat.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung bereits seit 1963 in wirtschaftspolitischen Fragen berät. Seine fünf Mitglieder werden für fünf Jahre vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen. Jedes Jahr veröffentlicht der Rat ein Jahresgutachten. Sondergutachten und Expertisen zu ausgewählten Themen kommen hinzu.

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