Symbolbild
Anzeige

Der bundesweite Energieverbrauch wird zum großen Teil von älteren Wohngebäuden verursacht. Um die Bürger nicht übermäßig in die Pflicht zu nehmen, schreibt die Bundesregierung nur besonders wirtschaftliche Sanierungen vor, wenn Ein- und Zweifamilienhäuser verkauft werden. Innerhalb von zwei Jahren muss der neue Eigentümer sehr alte Heizkessel austauschen. Außerdem müssen die Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt werden.

Auch die obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen müssen nachträglich gedämmt werden, wenn sie keinen so genannten “Mindestwärmeschutz” aufweisen. Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder nicht ‒ also zum Beispiel für Spitzböden, aber auch für nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume. Alternativ dazu kann auch das darüber liegende Dach gedämmt werden.

Anzeige

Eigentümer älterer Häuser, die ihren Nachkommen die Sanierungspflichten abnehmen möchten, können die besonders wirtschaftlichen Maßnahmen im Voraus selbst durchführen. Durch das Dämmen der Heizungs- und Warmwasserrohre sowie der obersten Geschossdecke lassen sich auch die Ergebnisse des Energieausweises verbessern, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Dadurch steigt der zu erwartende Verkaufspreis, falls das Haus nicht innerhalb der Familie bleibt.

Beratung zu allen Fragen der energetischen Gebäudesanierung bietet die Verbraucherzentrale an. Ein Beratungstermin in einer der 19 Beratungsstellen im Saarland ist kostenfrei. Alternativ kann auch ein Gebäude-Check am Objekt für 30 Euro Eigenanteil in Anspruch genommen werden. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 

Anzeige

Mehr Information unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de  Termine zur persönlichen Beratung können vereinbart werden unter Tel.: 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt in der Beratungsstelle.

Anmeldung zur persönlichen Energieberatung in:

–       Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 438. Tel. 06841 – 1048434 oder 0681 – 50089 15.

–     Kirkel im Rathaus, Hauptstraße 12. Tel. 06841 – 8098 22.

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein