HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Die Landesbeauftragte für Datenschutz weist darauf hin, dass entgegen anderslautenden Berichten bei der vom Innenministerium beabsichtigten Videoüberwachungsmaßnahme am Saarbrücker Hauptbahnhof und an der Johanneskirche die gesetzlich vorgesehene Beteiligung des Unabhängigen Datenschutzzentrums noch nicht stattgefunden hat.

Das Unabhängige Datenschutzzentrum war insbesondere auch nicht Teil der entsprechenden Projektgruppe. Von dem konkreten Inhalt des Umsetzungs- und Überwachungskonzepts habe die Institution daher bislang keine Kenntnis.

Lediglich am 6. Dezember 2016 fand auf Arbeitsebene zwischen Mitarbeitern des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landespolizeipräsidiums und des Unabhängigen Datenschutzzentrums eine etwa zweistündige Begehung des Umfelds der Johanneskirche und des Hauptbahnhofs statt, mit dem Ziel der Identifizierung sensibler Bereiche, die von einer Überwachung ausgenommen werden sollen. Konkrete Vereinbarungen hierzu erfolgten nicht. Zu weiteren, für eine datenschutzrechtliche Bewertung relevanten Fragestellungen zu Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Transparenzfragen, zu Betroffenenrechten und zu geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sicherstellen sollen, fand eine Beteiligung indes bisher nicht statt. Eine datenschutzrechtliche Bewertung des Vorhabens sei daher bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Rechtlicher Hintergrund: Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz über Planungen des Landes zum Aufbau automatisierter Informationssysteme rechtzeitig zu unterrichten, sofern in den Systemen personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Vor dem erstmaligen Einsatz eines solchen automatisierten Verfahrens ist die Landesbeauftragte für Datenschutz nach § 7 Abs. 2 Satz 5 SDSG anzuhören.

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