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Am Freitag, 8. Dezember, sind die Änderungen zum Saarländischen Spielhallengesetzes in Kraft getreten.

Das Änderungsgesetz beinhaltet unter anderem Verschärfungen der seit 2012 bestehenden Regulierung, beispielsweise eine Abstandsregelung von 250 Metern für Spielhallen zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, sowie zu Fachberatungsstellen der Suchthilfe. Außerdem müssen Spielhallen künftig nachts bereits um 2:00 Uhr schließen und es gelten Beschränkungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken sowie ein striktes Rauchverbot.

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Barke: „Insbesondere Menschen mit problematischem Spielverhalten halten sich übermäßig lange in einer Spielhalle auf. Daher ist neben dem Verbot, Speisen zu verabreichen, auch die Verlängerung der Sperrzeiten sowie das Rauchverbot zur Suchtprävention angemessen. Damit schaffen wir eine noch restriktivere Regulierung, die das Gefährdungspotential von Spielhallen weiter eindämmt.“

Spielhallen im Saarland sind künftig auch besser an das bundesweite Sperrsystem Oasis angebunden. Gesperrten Spielern wird folglich der Aufenthalt in Spielhallen untersagt. Möglich sind sowohl Selbst- als auch Fremdsperren nach festgelegten Kriterien, die dann für bestimmte Zeiträume auch für andere legale Formen des Glücksspiels gelten – online und offline. Die Erweiterung der Sperrzeiten betrifft den Zeitraum von 2 Uhr und 10 Uhr. Zuvor durften Spielhallen im Saarland bis 4 Uhr geöffnet haben.

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Hintergrund

Das erste Regelungswerk zum Spielhallenwesen trat im Juli 2012 in Kraft und war geprägt von der Einführung einer Abstandsregelung von 500 Metern zwischen den einzelnen Spielhallen sowie dem Verbot, mehrere Spielhallen in einem Gebäude beherbergen zu dürfen. In den folgenden Jahren verringerte sich die Zahl saarländischer Spielhallen um mehr als 50 Prozent auf aktuell noch 120.

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