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Das Gesetz zum gesetzlichen Verbot des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas bei Jugendlichen ist am 01.April in Kraft getreten.  „Damit sind Kinder und Jugendliche künftig besser geschützt, denn ab heute ist eine wesentliche Lücke im Jugendschutzgesetz geschlossen“, sagt Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling.
Mit dem neuen Gesetz werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes auch auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Ab heute können Elektronische Zigaretten und Shishas nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Das gilt auch für den Versandhandel. „E-Shishas und E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Kinder- und Jugendlichen. Studien belegen, dass der Konsum dieser Produkte Kinder und Jugendliche zum Umstieg auf herkömmliche Zigaretten verleiten“, sagte Kolling.
Bis dato unterlagen weder E-Zigaretten noch E-Shishas einer gesetzliche Regelung. Dies gilt sowohl für das Jugendschutzgesetz als auch für die Nichtraucherschutzgesetze des Bundes und der Bundesländer. In ihnen gilt lediglich ein Verbot von Rauchen und Schnupfen von Tabakprodukten. Beim Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas handelt es sich nicht um ein Rauchen bzw. Verbrennen (Pyrolyse), sondern um ein Verdampfen. Über die Gefahren, die durch den Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas entstehen, lagen bei Gesetzesfassung keine Erkenntnisse vor.
„Beim Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas verdampft ein Gemisch aus verschiedenen Chemikalien, deren Grundsubstanz unter anderem Propylenglykol oder Glyzerin sein kann, das zum Beispiel als Frostschutzmittel für Autos genutzt wird. Dass dies gesundheitsförderlich ist, bezweifle ich sehr“, so Staatssekretär Stephan Kolling.
Studien zufolge griffen im vergangenen Jahr etwa 530.000 Kinder und Jugendliche regelmäßig zu elektronischen Zigaretten. Darüber hinaus werden E-Shishas von sehr jungen Schülerinnen und Schülern benutzt.

 

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