[pdf-embedder url=”http://homburg1.de/wp-content/uploads/2018/05/Projekte-der-Kommunen.pdf” title=”Projekte der Kommunen”]

Die Standsicherheit ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht mehr gegeben. Die Ufermauern können bei jedem Hochwasser einstürzen bzw. sind bereits eingestürzt, so dass die Sanierung in kürzester Zeit erfolgen muss. Nicht nur alleine deshalb, weil auch die angrenzenden Anwesen von akuten Schäden bedroht sind.

Die neu eingereichten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 1.655.219,71 Euro, wovon nach baufachlicher Prüfung 1.638.564,23 Euro zuwendungsfähig sind. Der Ursprungsbescheid vom 20.04.2017 wurde folglich geändert und zugleich eine neue Gesamtzuweisung in Höhe der Regelzuschussquote von 50% = 819.282,00 Euro in Aussicht gestellt.

Aufgrund des begrenzten Mittelkontingents an Bedarfszuweisungen und der Tatsache, dass die Maßnahme von Seiten der Gemeinde Schmelz in mehreren Teilabschnitten durchgeführt wird, wird die Maßnahme auf vier Jahre gestreckt:

1.         Finanzierungsabschnitt 2017: 277.811,00 Euro (bereits bewilligt)

2.         Finanzierungsabschnitt 2018: 180.490,00 Euro

3.         Finanzierungsabschnitt 2019: 180.490,00 Euro

4.         Finanzierungsabschnitt 2020: 180.491,00 Euro

Im Anschluss an den Vor-Ort-Termin in Hüttersdorf übergab Minister Bouillon 12 weiteren Kommunen Bewilligungsbescheide in Höhe von 4.332.080 Euro, die sich wie folgt aufteilen:

–         bewilligte Bundeszuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz I (insgesamt 512.610 Euro, Stadt Lebach)

–         bewilligte Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock (insgesamt 3.000.188 Euro, 13 Kommunen)

–         Bedarfszuweisung für die Gemeinde Schmelz wie bereits beschrieben (819.282 Euro) aufteilt.

Die Förderprojekte mit den Einzelförderbeträgen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

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