Alle Bundesländer haben Beratungsstellen eingerichtet. Im Saarland ist die Stelle beim Landesamt für Soziales angesiedelt und mit einer Sozialarbeiterin und einer Psychologin personalisiert.

Die Mitarbeiterinnen in der Anlauf- und Beratungsstelle unterstützen die Betroffenen persönlich bei der Schilderung und Bearbeitung der Erlebnisse und der Anmeldung zur Stiftung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten die Betroffenen Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen. Diese sollen die Folgewirkungen des Erlebten abmildern und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation leisten.

Von April 2017 bis März 2018 wurden insgesamt 27 Beratungen durchgeführt sowie 6 Auszahlungen geleistet . Die Auszahlungssumme beläuft sich bisher auf 65.000,00 €. „Wir sind uns sicher, dass es noch weitere Betroffene im Saarland gibt und hoffen, dass diese Menschen sich noch bei uns melden, damit Ihnen die Hilfe zuteil werden kann, die Ihnen zusteht“, so Ministerin Bachmann.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein