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Steuerpolitik muss sich an den Eckpfeilern orientieren und Entlastung für untere bis mittlere Einkommensgruppen sowie Steuergerechtigkeit schaffen.
Finanzminister Stephan Toscani verwies am Mittwoch, dem 28.09.2016 anlässlich des Tags der Steuergerechtigkeit, der von der Deutschen Steuergewerkschaft ausgerufen wurde, auf den erfolgreichen Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuergestaltung:
„Für zahlreiche Regelungen hat die Bundesregierung nicht zuletzt auf Initiative des Saarlandes in dieser Legislaturperiode die Weichen gestellt.“ Nun sei es notwendig, bei unteren und mittleren Einkommen die Steuerbelastung zu senken. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland seien insgesamt betrachtet ausreichend finanziert. Die finanziellen Einbußen, die Bund, Ländern und Gemeinden seit 2001 durch verschiedene Sonderfaktoren entstanden sind – weltwirtschaftliche Einbrüche nach 2001 und 2009, Steuersenkungen zu Beginn des letzten Jahrzehnts – sind kompensiert. Bund, Länder und Gemeinden erzielen insgesamt wieder Überschüsse. Die volkswirtschaftliche Steuerquote hat wieder ein vergleichsweise hohes Niveau erreicht.
Minister Stephan Toscani Foto: www.saarland.de
Minister Stephan Toscani
Foto: www.saarland.de
„Ich halte es nun für möglich, dass wir den sogenannten „Mittelstandsbauch“ und die kalte Progression abbauen und so die Steuerzahler entlasten. Mittlere Einkommen erreichen in Deutschland zu früh hohe Progressionsstufen. Ich will, dass den arbeitenden Menschen mehr von ihren Einkommenszuwächsen bleibt, weil sich Leistung lohnen muss.“ Er sprach sich auch dafür aus, den Soli auf Sicht auslaufen zu lassen. „Auch das wäre eine große Entlastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die im nächsten Jahrzehnt möglich wird.
Dafür, dass wir Steuerentlastungen auch in unserem Landeshaushalt verkraften können, ist allerdings die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine wichtige Voraussetzung. Der Beschluss der Ministerpräsidenten stellt uns ab 2020 eine finanzielle Besserstellung in der Größenordnung von insgesamt 500 Mio. Euro pro Jahr in Aussicht. Einhaltung der Schuldenbremse, die Wahrung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse einschließlich eines angemessenen Investitionsniveaus sowie die steuerliche Entlastung lassen sich dann miteinander vereinbaren.
Damit die Steuerpolitik nicht in Widerspruch zur Haushaltskonsolidierung gerät, müssen die Entlastungen für breite Bevölkerungsschichten einhergehen mit einer weiterhin konsequenten Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -gestaltung sowie mit punktuellen Erhöhungen an anderer Stelle. Auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist dies nötig.“
Als eine Möglichkeit für Erhöhungen nannte Finanzminister Stephan Toscani die Abgeltungssteuer: „Wenn der automatische Informationsaustausch über Bankdaten ab 2017 international eingeführt ist, gibt es keine Rechtfertigung mehr dafür, Kapitaleinkünfte gegenüber Lohneinkünften zu bevorzugen. Die Begründung, die bei der Einführung galt, dass es besser ist, sich mit 25 Prozent bei der Besteuerung von Kapitalerträgen zufrieden zu geben und darauf zu hoffen, dass dann weniger auf Schwarzgeldkonten im Ausland geparkt wird, hat heute keinen Bestand mehr. Das Bankgeheimnis ist international spätestens ab 2018 faktisch abgeschafft. Es war schon damals nicht gerechtfertigt, Kapitaleinkünfte gegenüber Lohneinkünften zu bevorzugen, aber dem Staat blieb nichts anderes übrig. Ich bin allerdings nicht für die Eingliederung der Abgeltungssteuer in den Einkommenssteuertarif, sondern für eine Anpassung des Steuersatzes mit Beibehaltung des bisherigen etablierten Verfahrens mit dem Einbezug der Finanzinstitute. In diesem Zusammenhang rege ich an, über eine Erhöhung der Freibeträge nachzudenken, die seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 nicht mehr erhöht wurden.“
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