Zwei Millionen Euro stellt das Saarland künftig bereit, um Barrieren abzubauen und Teilhabe für alle zu ermöglichen. Hinter dieser Summe steht die neue „Förderrichtlinie für Inklusion und Barrierefreiheit“, kurz FIB, die ab sofort gilt. Projekte verschiedenster Art können damit auf finanzielle Unterstützung hoffen.
Für Sozialminister Magnus Jung ist das Thema mehr als eine formale Pflicht. „Für die saarländische Landesregierung bedeutet Inklusion weit mehr als gesetzliche Verpflichtung – sie ist für uns eine Selbstverständlichkeit“, betont er. Ziel sei es, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen könnten. Mit der neuen Richtlinie rücke dieses Ziel ein Stück näher.
Das Fördervolumen von zwei Millionen Euro steht bis Ende 2027 zur Verfügung. Die Bandbreite der möglichen Vorhaben ist bewusst weit gefasst. Gefördert werden können etwa Veranstaltungen mit inklusivem Charakter, aber auch Organisationen, Vereine und Verbände, die durch ihre Arbeit das Bewusstsein für Inklusion schärfen.
Ebenso im Fokus stehen inklusive Sozialräume in den Kommunen, die Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenbringen. Auch bauliche Maßnahmen zählen dazu: Wer in bestehenden Gebäuden Hindernisse verringern oder ganz beseitigen will, kann dafür Mittel beantragen. Hinzu kommt die Förderung von Forschung, die eine inklusive Gesellschaft weiterentwickeln soll.
Mit diesem Schritt unterstreicht das Land die Ziele des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe soll im gesamten Bundesland weiter gestärkt werden – ein Anspruch, der nun mit konkreten Finanzmitteln hinterlegt wird.
Anträge können ab sofort gestellt werden. Der Eigenanteil liegt bei zehn Prozent der jeweiligen Projektkosten. Berechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse, anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen. Auch Start-ups, soziale Unternehmen, Einrichtungen und andere private Träger können sich bewerben. Die vollständige Förderrichtlinie und alle Details zur Antragstellung finden Interessierte unter www.saarland.de/behindertenpolitik.




















