Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit am 07.02.2018 zur Versendung gekommenem Schreiben den Präsidenten des Saarländischen Landtages bzw. dessen Vertreterin im Amt von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt, gegen die   Abgeordneten Klaus Meiser und Eugen Roth, wobei der erstgenannte zugleich auch das Amt des Präsidenten des Saarländischen Landtags ausübt, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB und der Vorteilsgewährung nach § 333 Abs. 1 StGB  einzuleiten.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ergibt sich ein diesbezüglicher Anfangsverdacht aus den bisher gewonnenen Ermittlungsergebnissen, welches unter dem Gesichtspunkt der Untreue gegen den suspendierten Geschäftsführer des Landessportverbands für das Saarland (LSVS) geführt wird.

Nach bindenden Vorschriften zum Verfahren über die Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Landtages des Saarlandes darf das Ermittlungsverfahren gegen die Herren Meiser und Roth  frühestens 48 Stunden nach Absendung der Mitteilung über die Verfolgungsabsicht an den Präsidenten des Landtages bzw. dessen Vertreterin im Amt  eingeleitet werden.

Wegen eines gleichlautenden Anfangsverdachts wurden gegen sämtliche weitere Mitglieder des Präsidiums des LSVS zwischenzeitlich förmliche Ermittlungsverfahren eingeleitet; auszunehmen hiervon ist lediglich das Präsidiumsmitglied K., gegen den nur wegen des Anfangsverdachts der Untreue ermittelt wird.

 

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