In Anlehnung an die aktuelle Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren gegen den saarländischen Spitzenkandidaten der AfD, Rudolf Müller, sowie eine anhängige Verfassungsklage erklärt die justizpolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Petra Berg:
„Ich erwarte den Ausgang beider Verfahren mit Spannung und bleibe bei der klaren Linie, dass solches Verhalten sanktioniert werden muss. Dass der Verkauf von Hakenkreuzen nicht illegal sei, wenn diese überklebt werden, halte ich für beschämend. Egal ob über oder unter der Theke, der Handel mit Nazi-Orden und KZ-Geld ist obszön und verwerflich. Der Handel damit gehört ein für alle Mal verboten. Relikte aus dieser Zeit eignen sich höchstens für historische Museen aber gehören nicht in den privaten Handel.
Es muss hier rechtliche Stabilität erlangt werden. Der Handel mit Nazi-Devotionalien öffnet der Verklärung unserer Geschichte – wie sie die Rechtspopulisten betreiben – Tür und Tor. Jedes Verhalten, dass Opfer der NS-Diktatur verhöhnt oder Verbrechen verharmlost muss aufs schärfste verurteilt werden.
Der Tatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss juristisch genauestens betrachtet werden. Soweit Tatbestände hier noch nicht erfasst werden, ist der Rechtsstaat gefordert.