In den Verhandlungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich haben sich Bund und Länder auch darauf verständigt, die Situation für Alleinerziehende zu verbessern und diese künftig länger staatlich zu unterstützen, wenn das andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. „Diese Einigung ist eine immense finanzielle Entlastung für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten. Die Neuregelung erleichtert die Lebenssituation Alleinerziehender enorm, weil sie den fehlenden oder nicht ausreichenden Unterhalt ausgleicht – und das nun ohne Befristung der Zahldauer auf sechs Jahre“, erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg. „Die Unsicherheit und die Angst, die Alleinerziehende haben, wenn sie nicht wissen, wie sie finanziell über die Runden kommen sollen, ist unvorstellbar. Mit der Einigung fällt diese Veränderung in ihrer Lebenssituation durch den plötzlichen finanziellen Ausfall weg und das Elternteil wird solange unterstützt, bis das Kind auf eigenen Beinen steht.“
Die Bezugsdauer beim Unterhaltsvorschuss ist bisher begrenzt bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und auf maximal sechs Jahre befristet. Nach der Bund-Länder-Einigung soll die bisherige Altersgrenze von jetzt 12 auf 18 Jahre angehoben werden und die Befristung der Zahldauer von höchstens 6 Jahren aufgehoben werden.
„Die Neuregelung zum 01. Januar 2017 ist bereits von Bund und Ländern vereinbart. Gesprächsbedarf gibt es noch über die finanziellen Belastungen der Länder“, sagt Berg. „Sicherlich ist es ein Risiko für den Landeshaushalt, aber es ist auch echte Armutsbekämpfung! Und es fällt insbesondere in die Zuständigkeit des Bundes, der Armutsbekämpfung nachzukommen.“
Anzeige