Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) im Saarland fordert die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zu beenden und insbesondere den verfassungsmäßigen Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe zu gewährleisten.

Anlass für unser Begehren ist die Ankündigung einiger Lebensmittelketten eine Sonderregelung im Ladenöffnungsgesetz auszunutzen zu wollen und ihre Geschäfte auch an Heiligabend, der dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, öffnen zu wollen. Für uns ist damit eine Grenze überschritten worden, die wir als Arbeitnehmer in der SPD nicht tolerieren können.

Der Landesvorsitzende Dr. Luitpold Rampeltshammer: „Der arbeitsfreie Sonntag ist aus gutem Grund durch das Grundgesetz geschützt, er wurde über Jahrzehnte hart erkämpft und dient der Erholung und der Freizeitgestaltung und ist fester Ruhepol in einer hektischen Arbeitswelt. Eine weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten auf Kosten der Arbeitnehmer*innen lehnen wir ab. Ferner fordern wir dazu auf den regulatorischen Wildwuchs zu beenden und ein neues Bundesweit einheitliches Ladenschlussgesetz zu schaffen, dass den Kommunen klare Rahmenbedingen setzt.“

Die AfA empfiehlt hierzu die verkaufsoffenen Sonntage auf vier Tage pro Jahr und Kommune zu beschränken und keine Ausnahmen zuzulassen. „Feiertage müssen zudem besonders geschützt werden, was die Sonntagsarbeit an Heiligen Abend miteinschließt.  Damit könnte dann auch der der bislang erforderliche externe Anlass für den Sonntagsverkauf wegfallen, was allen Beteiligten mehr Planungssicherheit garantiert“, so Rampeltshammer. Geboten ist eine ausgleichende Politik, die die Interessen der Arbeitnehmer*innen des Handels und der Konsumenten miteinander vereinbart.

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