„Die Neuregelung, die die Europäische Kommission und die US-Regierung vereinbart haben, löst das grundlegende Problem nicht“, kommentiert der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost den jüngsten Vorschlag der EU.
Der Vorschlag soll das Safe-Harbor-Abkommen ersetzen, das im Oktober vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt wurde. Das Abkommen behandelt den Austausch von Daten zwischen den USA und der EU. Jedoch sind die Daten der Bürger in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Geheimdienste geschützt.
Nun verspricht die EU einen „Schutzschild für Privatsphäre“. Der Zugriff der US-Behörden auf Daten von EU-Bürgern soll künftig „Kontrollmechanismen“ unterliegen. Beschwerden von EU-Bürgern könnten einem Ombudsmann im US-Außenministerium vorgelegt werden.
„Es ist richtig, dass die EU handelt, denn für Unternehmen und Bürger besteht gegenwärtig eine große Rechtsunsicherheit“, so Jost. „Mit dem aktuellen Vorschlag können wir uns aber nicht zufrieden geben.“ Es sei zweifelhaft, ob das Wort des Ombudsmanns gegenüber den Geheimdiensten ausreichend Gewicht habe. Solange der Datenschutz als Behinderung für die Sicherheitsinteressen der USA betrachtet werde, sei kein ausreichender Schutz für die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern gegeben.
Der Vorschlag der Kommission wird als nächstes von den europäischen Mitgliedstaaten beraten. Es bietet sich damit die Gelegenheit, das Abkommen nachzujustieren. Gelingt dies nicht, droht ein erneutes Verfahren vor dem EuGH.