„Dass wir diesen wichtigen Schritt jetzt gehen können, dafür haben wir auf der Innenministerkonferenz im Saarland 2016 mit der Saarbrücker Agenda den Grundstein gelegt“, sagt Innenminister Klaus Bouillon. „Eine Entwicklung, die die Informationsarchitektur der Polizei in Deutschland revolutionieren wird.“ 

Auf der 211. ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Lübeck unterzeichneten alle Vertreter der Länder am heutigen Freitag, 6.12.2019, eine „Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung eines Polizei-IT-Fonds und über die Grundlagen der Zusammenarbeit bei der Modernisierung des polizeilichen Informationswesens von Bund und Ländern“. Diese Vereinbarung regelt die Errichtung eines Polizei-IT-Fonds, in den alle Länder und der Bund jährlich einzahlen, um somit eine gewisse finanzielle Planungssicherheit für die Polizei in Deutschland gewährleisten zu können.

Minister Bouillon: „Es ist längst überfällig, dass die Kommunikation der Polizeien der Länder untereinander vereinheitlicht und harmonisiert wird. Verfahren werden jetzt standardisiert, was den Sicherheitsbehörden dazu verhilft, auf die immer größeren Herausforderungen unserer immer stärker vernetzten Welt zu reagieren. Und es freut mich umso mehr, dass die Saarbrücker Agenda hierzu den Impuls gegeben hat.“

Zudem sprach sich Innenminister Klaus Bouillon gegenüber seinen Amtskollegen erneut für eine härtere Bestrafung bei Gewalt gegen Polizisten aus. „Ich setze mich für eine Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe ein“, sagt der Minister. „Mein hessischer Amtskollege Peter Beuth und ich sind all die Jahre nicht müde geworden, für diese Verschärfung zu werben. Diejenigen, die tagtäglich um die Sicherheit der Bevölkerung bemüht sind und oftmals ihre eigene Gesundheit riskieren, verdienen einen besonderen Schutz des Staates.“

Das Thema sei jetzt wieder präsent, und damit „sind wir einen großen Schritt vorangekommen“, so Minister Bouillon. Nun müsse der Gesetzgeber überzeugt werden, um die Veränderung des Paragraphen 114 im Strafgesetzbuch zu verankern.

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