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Das Saarland reicht diesen Freitag gemeinsam mit Bremen und Thüringen einen Antrag bei der Bundesratssitzung ein.

Arbeitsminister Magnus Jung dazu: „Mit unserer Bundesratsinitiative fordern wir die Bundesregierung auf, das Paketboten-Schutz-Gesetz um ein Verbot von Werkverträgen zu erweitern. Damit könnten die Arbeitsbedingungen in der Branche endlich nachhaltig verbessert werden. Paketzustellerinnen und Paketzusteller sind durch das starke Wachstum des Online-Versandhandels besonders von Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck betroffen. Die Beschäftigten sind dabei häufig nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern bei deren Subunternehmen. In diesen bestehen in der Regel keine Tarifverträge, Betriebsräte sind selten und die Arbeitsbedingungen nicht selten stark belastend. Davor müssen wir die Beschäftigten schützen! Ein Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche würde die Verantwortung für die Einhaltung der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Standards eindeutig den großen Dienstleistern zuweisen.“

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Mit dem „Paketboten-Schutz-Gesetz“ hat der Bund im Jahr 2019 Maßnahmen ergriffen, um die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Paketbranche sicherzustellen und positiven Einfluss auf die Beschäftigungsbedingungen zu nehmen. Aus Sicht der antragsstellenden Länder führte dieses Gesetz aber bislang nicht zu mehr direkter Beschäftigung bei den großen Paketdienstleistern oder zu einem Rückgang der Werkverträge bei Subunternehmen.

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