Nicht eingepreist in den Zahlen der Steuerschätzung sind die mit dem Brexit verbundenen Risiken sowie die möglichen negativen Auswirkungen eines nicht auszuschließenden weltweiten Handelskrieges und die damit einhergehende spürbare Verlangsamung des Welthandels.

Abschließend stellte Minister Peter Strobel fest: „Wir dürfen in unserer Finanzplanung nicht von einer unbeeinträchtigten Fortsetzung des positiven Trends der Steuereinnahmen ausgehen. Ab 2020 muss das Saarland die Schuldenbremse einhalten.

Die konkrete Umsetzung steht zwar noch aus, jedoch sehen die Rahmenbedingungen auch hier vor, dass konjunkturelle Mehreinnahmen auf Basis eines symmetrischen Konjunkturbereinigungsverfahrens für konjunkturelle Schwächephasen zur Verfügung stehen müssen.“

Hintergrund:

Die 153. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 6. bis 9. Mai 2018 auf Einladung des Rheinland-pfälzischen Ministeriums der Finanzen in Mainz statt.

Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt. Ende Oktober/Anfang November erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre).

Mitte Mai erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Die Ergebnisse der Maisteuerschätzung sind u.a. Grundlage für die jährliche Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung.

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