Was in drei Ortsteilen von Blieskastel als Pilotprojekt begann, soll künftig im gesamten Saarland gelten: Die Landesregierung arbeitet an einer grundlegend überarbeiteten Katzenschutzverordnung. Der Kern des Vorhabens ist eine Ausweitung, die freilebenden Tieren mehr Schutz bringen und zugleich die unkontrollierte Vermehrung landesweit eindämmen soll.
„Das Ziel der Neufassung der Katzenschutzverordnung ist eine Regelung, die sowohl den Tierschutz stärkt als auch einen rechtssicheren und finanziell nachvollziehbaren Vollzug ermöglicht“, erklärt Staatssekretär Sebastian Thul. Auf diese Weise lasse sich Tierleid weiter verhindern und reduzieren.
Für Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen bringt der Arbeitsentwurf konkrete Pflichten mit sich. Wer sein Tier unkontrolliert ins Freie lässt, soll es dauerhaft mit einem Transponder kennzeichnen und in einem anerkannten Haustierregister eintragen lassen. Hinzu kommt die verpflichtende Kastration. Die Kosten für Kennzeichnung, Registrierung und den Eingriff tragen die Halterinnen und Halter selbst.
Anders liegt der Fall bei Katzen, die ganz ohne feste Bezugsperson draußen leben. Hier schafft die Verordnung einen verbindlichen Rahmen für Kennzeichnung, Registrierung und Kastration. Damit das effizient gelingt, sollen Tierschutzvereine, Tierheime und andere geeignete Personen als Beauftragte anerkannt werden können. Die Bedingungen für diese Anerkennung sowie die Kontrollrechte der zuständigen Behörden will das Land klar festschreiben.
Grundlage für die geplante Ausweitung sind die Erfahrungen aus der ersten Verordnung von 2022. Diese galt zunächst in den Blieskasteler Gebieten Mimbach, Webenheim und Blieskastel-Mitte. Zwischen 2022 und 2025 wurden dort 110 Katzen kastriert. Für die Verantwortlichen ein deutliches Signal, dass sich Fortpflanzungsketten auf diese Weise durchbrechen lassen.
Doch die Auswertung offenbarte auch Schwachstellen. „Die Evaluation hat jedoch auch gezeigt, dass eine noch präzisere Dokumentation und eine landesweit einheitliche Steuerung notwendig sind, um den Erfolg der Maßnahmen – insbesondere die tatsächliche Entwicklung der Populationen – besser beurteilen zu können“, so Thul.
Parallel zur Verordnung ist deshalb eine Verwaltungsvorschrift vorgesehen. Sie soll die Abläufe für Behörden, Kommunen, Tierheime, Tierschutzvereine und die beteiligten Tierärztinnen und Tierärzte vereinheitlichen. Klare Pauschalen für Basisleistungen wie Untersuchung, Kastration und Registrierung sollen die Finanzierung transparenter und besser steuerbar machen.
Noch ist das Vorhaben nicht in trockenen Tüchern: Der Entwurf der neuen Katzenschutzverordnung befindet sich derzeit in der fachlichen und rechtlichen Abstimmung.


















