Symbolbild

Das Saarland wurde für die Teilnahme am Bundesmodellprojekt „Gute Kinderschutzverfahren“ ausgewählt und wird sich in den kommenden drei Jahren in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Saarbrücken als Modellregion am Forschungsprojekt des Bundes zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz beteiligen.

Staatssekretär Stephan Kolling – Bild: saarland.de

Neben dem Saarland wurden noch fünf weitere Modellregionen für die Teilnahme am Bundesmodellprojekt ausgewählt. „Ich freue mich sehr, dass unsere Bewerbung für das Bundesmodellprojekt erfolgreich war und wir mit unseren bisherigen Aktivitäten zur Verbesserung des Kinderschutzes im Saarland überzeugen konnten,“ so Staatssekretär Stephan Kolling. „Die Zielsetzung des Modellprojektes deckt sich in weiten Teilen mit den Handlungsfeldern, die die Kinderschutzkommission im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Expertise „Kinderschutz im Saarland“ aufgezeigt hat. In diesem Sinn wird das Bundesmodellprojekt, das jetzt zunächst im Regionalverband Saarbrücken modellhaft umgesetzt wird, allen Akteurinnen und Akteuren im Saarland zugutekommen. Ausdrücklich bedanke ich mich beim Regionalverband Saarbrücken für die Bereitschaft, an dem Modellprojekt mitzuwirken“.

Ziel des Modellprojektes, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als Verbundprojekt gefördert wird, ist es, den Austausch zwischen Fachkräften der Justiz und Fachkräften im Kinderschutz zu verbessern. Im Mittelpunkt des Forschungsprojektes steht die Erprobung eines webbasierten interdisziplinären Fortbildungsprogramms zum Themenkomplex „familiengerichtliche Verfahren in Kinderschutzfällen und kindgerechte Justiz“, das sich an Familienrichterinnen und -richter sowie Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht sowie an Mitarbeitende der Jugendämter und andere Akteurinnen und Akteure der Erziehungshilfe, die potentiell an Kinderschutzverfahren beteiligt sind, richtet.

Roland Theis (CDU)
Bild: cdu-fraktion-saar.de

Koordiniert wird die Teilnahme des Saarlandes am Bundesmodellprojekt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Ministerium der Justiz. Für das saarländische Justizministerium erklärte Staatssekretär Roland Theis: „Familien- und Kinderschutzverfahren sind für alle Beteiligte, insbesondere für die Kinder, emotional sehr belastend. Ziel muss es sein, die Justiz so kindgerecht wie möglich zu gestalten. Hierfür werden die Ergebnisse des interdisziplinären Projekts sicherlich wertvolle Impulse liefern. Daher freut es mich, dass das Amtsgericht Saarbrücken an diesem Modellprojekt teilnehmen kann. Ich bedanke mich bei Frau Margot Burmeister, Präsidentin des Oberlandesgerichts Saarbrücken, sowie bei sämtlichen Familienrichterinnen und -richter des Amtsgerichts Saarbrücken und seinem Präsidenten, Herrn Stefan Geib, für die Bereitschaft, an diesem Projekt teilzunehmen. Die saarländische Justiz wird sich mit großem Engagement an dem Projekt im Interesse der Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft beteiligen.

Hintergrund: Das Curriculum des Online-Kurses ist für alle interessierten Personen sämtlicher Berufsgruppen freigegeben. Es umfasst Informationen zu den Aufgaben und zur Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure sowie zum Ablauf von Kinderschutzverfahren. Außerdem werden tatsachenwissenschaftliche Grundlagen vermittelt: Hierzu gehören u.a.

– Misshandlungsformen und -folgen,
– Entwicklungspsychologie und -psychopathologie, sowie
– rechtliche Grundlagen zur Kindeswohlgefährdung und
– Durchführung kindgerechter Verfahren.

Interessierte Fachkräfte können sich für die Kursteilnahme unter https://guteverfahren.elearning-kinderschutz.de/ auf eine Interessentenliste eintragen.

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