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Sowohl ambulante Pflegedienste, als auch ambulante Wohngemeinschaften sollen in Zukunft auf die Qualität ihrer Arbeit überprüft werden können. Das soll eine Änderung des Landesheimgesetztes sicherstellen, welche heute von Gesundheitsministerin Monika Bachmann vor dem saarländischen Landtag angebracht wurde. Damit wolle man nicht nur eine Gesetzeslücke schließen, so Bachmann,  sondern gleichzeitig die Lebensqualität betroffener Menschen verbessern.
„Wie wichtig und sinnvoll die Ausweitung des Gesetzes auf ambulante Pflegedienste ist, zeigt unter anderem die derzeitige politische Diskussion, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege zu finden“, so Bachmann. „Hier stehen wir in der Verantwortung“.  Die Gesetzesänderung sieht vor, dass in Zukunft auch die Heimaufsicht bei Hinweisen und Beschwerden über Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten entsprechende Überprüfungen einleiten kann.
Die Überprüfung umfasst zudem auch Standards im ambulanten Wohnen. „Betroffene müssen weiterhin selbstbestimmt ihr Wohn- und Betreuungsumfeld wählen können. Immer dort, wo neue Wohnformen nicht mehr dem Charakter des selbstbestimmten Lebens entsprechen, muss angesetzt werden. Beispielsweise beim Stichwort Barrierefreiheit. Damit soll nicht nur die Lebens- und Wohnqualität der Menschen gefördert, sondern diese auch regelmäßig überprüft und damit sichergestellt werden“, sagte die Gesundheitsministerin. Zu mehr Qualitätssicherung soll zudem auch ein erweitertes Führungszeugnis  beitragen. Ein solches Zeugnis sollen künftig alle in der Pflege arbeitenden Menschen in vorgegebenen Zeiträumen vorlegen müssen. „Da De facto keine Form der institutionellen Pflege von einer staatlichen Aufsicht und Kontrolle ausgenommen ist, verbessern wir hiermit die Möglichkeit, schneller auf Missstände reagieren zu können und passen uns den Entwicklungen in der modernen Pflege an“, betonte Bachmann.
Im Saarland verfügen aktuell 130 Pflegedienste (darunter 4 aus Rheinland-Pfalz) über einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen, die Zahl der Leistungsempfänger von ambulanten Hilfen zum Wohnen für Menschen mit Behinderung durch Fachdienste der Eingliederungshilfen im Saarland hat sich von 2012-2015 um fast 40 % erhöht.
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