HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

Im heutigen Grubensicherheitsausschuss wurde die RAG AG zum Antrag der Grünen-Fraktion (Ausweitung der Bergschadensvermutung auf Schäden infolge eines Grubenwasseranstiegs) angehört. Zu den Ergebnissen der Sitzung erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion, Hubert Ulrich:

“Auch nach der heutigen Sitzung sehen wir uns in der Auffassung bestätigt, dass in Bezug auf die Bergschadensvermutung eine Rechtsunsicherheit herrscht. Die RAG hat heute zwar dargelegt, dass aus ihrer Sicht die Beweislastumkehr zugunsten der Bürgerinnen und Bürger auch bei Schäden infolge von Hebungen greift. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es sich um Hebungen innerhalb des jetzigen Einwirkungsbereichs, der noch aus den Zeiten des laufenden Abbaubetriebs stammt, handelt. Diesen Einwirkungsbereich halten wir allerdings für deutlich zu gering bemessen. Denn fest steht, dass von Schäden infolge eines kompletten Grubenwasseranstiegs bis zu 600.000 Saarländerinnen und Saarländer betroffen sein könnten.

Darüber hinaus kann eine Flutung der Grubenschächte außer Hebungen zu weiteren Schäden wie Erdschütterungen, Ausgasungen, Trinkwasserverunreinigungen und Vernässungen führen. Und eben diese werden von der Bergschadensvermutung bislang nicht abgedeckt. Dabei hat gerade die Erfahrung aus Lothringen gezeigt, dass es durch einen Grubenwasseranstieg zu erheblichen Vernässungen kommen kann.

Wir bleiben daher bei unserer Forderung, dass wir eine Rechtssicherheit in Bezug auf die Bergschadensvermutung für alle Schäden infolge eines Grubenwasseranstiegs brauchen. Außerdem muss die Einwirkungsbereichsverordnung überarbeitet werden, damit alle Bereiche erfasst werden, die von einem Grubenwasseranstieg betroffen sein könnten. Wir fordern von der Landesregierung, eine entsprechende Initiative im Bundesrat zur Änderung des Bundesberggesetzes zu ergreifen.”

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