HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die Grünen-Landtagsfraktion hat eine Anfrage an die Landesregierung zu den Plänen für eine Ansiedlung eines Warenhauses auf der Fläche ‚Betzenhölle‘ der ‚Landschaft der Industriekultur Nord‘ (LIK.Nord) gestellt. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:
„Die Diskussion über die Ansiedlung eines Supermarkts in der ‚Betzenhölle‘ in Neunkirchen verdeutlicht, wie sehr der Naturschutz im Saarland offenbar hinter den wirtschaftlichen Interessen einer Handelskette anstehen muss. Am 20. September hat der Zweckverband der LIK.Nord eine Vorentscheidung in dieser Sache getroffen und ein entsprechendes Raumordnungsverfahren befürwortet. Ziel soll es sein, das Naturschutzgebiet Betzenhölle im Tausch gegen eine andere Fläche auszugliedern, um letztlich den Bau des Warenhauses zu ermöglichen.
Bevor dieses Verfahren eingeleitet werden kann, müssen jedoch zunächst das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz eine Stellungnahme abgeben. Tatsache ist, dass die LIK Nord mit 13 Millionen Euro durch Bundesmittel gefördert wurde und ein beliebiger Tausch von Flächen eigentlich vertraglich nicht vorgesehen ist. Schlimmstenfalls könnte eine Ausgliederung des Gebiets wegen Vertragsbruchs sogar Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen.
Das Verhalten des saarländischen Umweltministeriums in dieser Sache kommt bislang einem Trauerspiel gleich. Wie aus früheren Medienberichten hervorgeht, habe das Ministerium die LIK.Nord sogar dazu aufgefordert, einer Ausgliederung des Schutzgebiets im Tausch gegen eine andere Fläche zuzustimmen. Offenbar scheint Minister Jost es nicht riskieren zu wollen, seinen Parteifreunden im Kreis und in der Stadt Neunkirchen vor den Kopf zu stoßen. Stattdessen lässt er zu ihren Gunsten den Umweltschutz einfach links liegen. Und Umweltstaatssekretär Krämer hat auf der Verbandsversammlung im September betont, es gäbe aus Naturschutzsicht bislang im Vorverfahren kein ‚No-Go‘.
Wir werden nicht zulassen, dass die Landesregierung sich aus ihrer Verantwortung stiehlt und hier womöglich eine Entscheidung fällt, die dem Naturschutzgedanken zuwider läuft. Daher haben wir nun eine Anfrage an sie gerichtet, in der sie darlegen muss, inwieweit sie in die Vorplanungen für die Ansiedlung des Supermarktes involviert war und ist. Sie muss außerdem Stellung dazu nehmen, welche Folgen für die Umwelt die Umsetzung des Projektes hätte, und inwieweit die Ansiedlung des Warenhauses sich negativ auf den Einzelhandel in der Umgebung auswirken könnte.“
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