Für die einzelnen Schulformen gelten folgende Sockelbeträge:

Grundschulen:      30.000,00 €

Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sowie

vergleichbare Schulformen (z.B. Realschulen):  50.000,00 €

Förderschulen:      50.000,00 €

Berufliche Schulen:       75.000,00 €

Waldorfschulen:      50.000,00 €

Daraus ergibt sich die Verteilung der Fördermittel auf die Förderbudgets der einzelnen Schulträger. Innerhalb der Förderbudgets haben die Schulträger – gemäß der Vereinbarung zu den IT Basisinvestitionen und unter Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen – die Freiheit und Verantwortung, die Mittel auf die Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verteilen.

Der standortgebundene und nicht übertragbare Zuschlag ist an die Teilnahme der Schule an besonderen Projekten gebunden, die medienbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung fördern und ist gesondert zu beantragen. Die auf diese Weise ermittelten Förderbudgets gelten für die Mittel, die bis zum 16. Mai 2022 gebunden sind. Sollten bis zu diesem Tage Förderbudgets nicht bzw. nicht vollständig gebunden werden können, ist vorgesehen, über den Modus der Verteilung in der verbleibenden Laufzeit des DigitalPakts im Benehmen mit den Spitzenverbänden erneut zu entscheiden.

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